2007-01-23: Reaktion von Frau Blunck
Eine Woche darauf verschickt Frau Blunck an die Empfänger des Rundschreibens folgende Reaktion.
Herr Bluhm erklärt dazu in einer weiteren Rundmail 2007-01-30:
Liebe Mitleser,
am 16. Januar 2007 haben sechs BdV-Mitglieder eine E-mail an die BdV-Mitglieder verschickt, deren Anträge in den Mitgliederversammlungen vom 25. November 2006 einer von der amtierenden BdV-Geschäftsführung initiierten Redezeitbeschränkung zum Opfer gefallen waren. (Für Vortrag, Gegenrede und Beratung der Anträge waren anwesenden Mitgliedern 5 Minuten und nicht anwesenden Mitgliedern 3 Minuten eingeräumt worden. Alle Anträge wurden, soweit es nicht nur um redaktionelle Korrekturen ging, abgelehnt. Ich habe dies als "Maulkorb" bezeichnet.) Die sechs Unterzeichner der E-Mail haben die "verhinderten" Antragsteller aus ihrer Sicht informiert und aufgefordert, sich zu melden und von dem ihnen zustehenden Einwendungsrecht Gebrauch zu machen.
Die BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck hat die "verhinderten" Antragsteller hierauf unter dem 23. Januar 2007 angeschrieben und sich über "gleichermaßen absurde wie vereinsschädigende Behauptungen" beschwert. Zugleich hat sie sich über die "Anwaltssozietät Trawöger & Bluhm" ausgelassen, dies in einer Weise, die in Stil und Inhalt dem entspricht, was beim BdV unter ihrer Führung leider üblich geworden ist. Offensichtlich ist Frau Blunck entgangen, dass die erwähnten Rechtsanwälte maßgeblich zu den Erfolgen beigetragen haben, die der BdV vor den höchsten Gerichten erzielten konnte.
Als Betroffener merke ich hierzu folgendes an:
Die Aussagen der BdV-Geschäftsfüherin stehen unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (Grundrecht auf freie Meinungsäußerung) und werden daher zur Kenntnis genommen. Zur Kenntnis genommen wird auch, dass die BdV-Geschäftsführerin von einer Begründung ihrer Einschätzungen absehen will, weil dieses "keinen Sinn machen" würde. Ich beschränke mich daher an dieser Stelle auf folgende Richtigstellung:
Die Rechtsanwälte Axel Trawöger und Joachim Bluhm üben ihren Beruf in einer sog. Außensozietät aus. Mein Kollege Trawöger hat also an meinen Honorarerträgen so wenig Anteil wie ich an seinen. Dies ist der BdV-Geschäftsführerin bekannt.
Bekanntlich bin ich über mehr als 20 Jahre Anwalt des BdV gewesen. Nach Amtsantritt von Frau Blunck sprachen wir auch über meine künftige Vergütung, woraufhin ich am 18. September 2004 (also vor 2 1/4 Jahren!) folgende E-Mail von ihr bekam:
"Wir sollten sehr bald einen Vertrag zwischen BdV und Ihnen abschließen. Machen Sie uns einen Entwurf?"
Dieser Aufforderung bin ich gefolgt. Eine Antwort hierauf habe ich bis heute nicht bekommen.
Mehr ist zu dem Vorgang, meine ich, nicht zu sagen.
Und da die BdV-Geschäftsführerin auch noch von "Demokratieverständnis" schreibt: Sie sollte wissen, dass zu den Bestandteilen einer innerverbandlichen Demokratie auch das Recht zur innerverbandlichen Kritik gehört. Und zu dieser Kritik besteht, wie nicht nur ich meine, Anlass.
Ich bitte alle BdV-Mitglieder, sich ihre eigene Meinung zu bilden und - bei Interesse - zu recherchieren. Wer Einzelheiten wissen will, mag mich ansprechen.
Informieren Sie sich, dies möglichst nicht nur durch Lesen des BdV-Info!
Aus Hamburg grüßt Sie herzlich
Joachim Bluhm
Mittwoch, 31. Januar 2007 - 15:48 Uhr (CET)
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