Donnerstag, 29. März 2007 - 10:32 Uhr (CEST)
Marianne M Freitag, 13. April 2007 - 09:53 Uhr (CEST) |
Wie tief muss man überhaupt fallen, um solche Mails zu schreiben? Selbstachtung ist auch eine Charaktereigenschaft. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen ganzen Tag lang über elf Verfassungsbeschwerden verhandelt, mit denen der Bund der Versicherten (BdV) für höhere Überschußbeteiligungen der Versicherten streitet. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten Papier, welche Lösung sich der BdV denn wünsche, konnte dessen Justiziar Bluhm allerdings nur antworten, für ein "Patentrezept" brauche er noch ein paar Wochen Bedenkzeit. Wenn ich bei einem so wichtigen Gerichtstermin einen Anwalt hätte, der so schlecht vorbereitet ist, würde ich mich aber schnellstens von ihm trennen. Zitat aus Der BdV - Bund der Versicherten oder Bund der Verunsicherten?: Erst dies veranlasste Herrn Bluhm, sich als Geschäftsführer und damit Blunck-Nachfolger zu bewerben. Jemanden mit solch einer Arbeitsauffasung, wer würde den wählen? |
joachimbluhm Mittwoch, 18. April 2007 - 17:28 Uhr (CEST) |
Sehr geehrte Frau (oder Herr?) „Marianne M.“, Sie haben vollkommen recht: Selbstachtung ist eine Charaktereigenschaft. Sie finden ihren Ausdruck unter anderem darin, dass man sich zu erkennen gibt, also seinen Namen nennt und/oder wenigstens nicht ohne „Profil“ bleibt. Wie dem auch sei: Sie können es nicht besser wissen, denn Sie waren nicht dabei und haben auch nicht nachgefragt. Daher: Was ein Rechtsanwalt zu tun (oder nicht zu tun) hat, richtet sich nach seinem Auftrag und den objektiven Möglichkeiten. Hier war es so, dass wir - Frau Blunck als Geschäftsführerin des BdV, Herr Trawöger als damaliger Vorstandsvorsitzender des BdV, Frau Rechtsanwältin Dr. Wallrabenstein als Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführer und ich - uns am Abend vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2004 zusammengesetzt und abgestimmt haben, wer zu welchen Fragen vortragen sollte. Mir wurde die Aufgabe zugeteilt, dem Bundesverfassungsgericht zu verdeutlichen, was ein Rechtsanwalt so erleben muss, wenn er unter Anwendung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen vor den Instanzgerichten versucht, die Interessen versicherter Verbraucher durchzusetzen. Auf dieses Thema habe ich mich dann in der anschließenden Nacht vorbereitet – nachdem ich meinen zuvor - noch ohne konkreten Auftrag - vorbereiteten Vortrag im Papierkorb entsorgt hatte. So viel zum Thema „schlechte Vorbereitung“. Wie mir berichtet wurde, wie man der Presse vom 28. Oktober 2004 (z.B. Handelsblatt, Stuttgarter Zeitung, Morgenpost, TAZ, Welt, Frankfurter Rundschau, Süddeutsche, FAZ, Hamburger Abendblatt, Manager Magazin, Lübecker Nachrichten und vielen anderen Blättern mehr) und sogar den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 entnehmen kann, habe ich diese mir erst am Abend vor der Verhandlung zugeteilte Aufgabe wohl recht gut erfüllt. Sonst hätte die Presse meinem Beitrag auch nicht so aufmerksam gelauscht. Die Lösung „des“ Kernproblems des Versicherungsrechts (insbesondere des Rechts der kapitalbildenden Versicherungen), wie man die Interessen der Versicherer und aller Versicherungsnehmer (also derjenigen, die einen Vertrag vorzeitig beenden wollen und derjenigen, die ihn bis zum planmäßigen Ende fortführen wollen), am besten unter einen Hut bringen könnte, war dagegen nicht meine Aufgabe. Doch will ich ehrlich sein: Ich hatte nicht damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht ausgerechnet meinem Vortrag so viel Interesse entgegenbringen würde. Und ich hatte auch nicht damit gerechnet, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ausgerechnet mir - also dem Praktiker und nicht den zahlreichen anwesenden Vertretern aus Politik und Wissenschaft – die „Kernfrage“ stellen würde. Ich war also, was ich gar nicht bestreiten will, überrascht. Und ich ärgere mich selbst darüber, dass ich dem Präsidenten nicht das sog. „Geschäftsbesorgungsmodell“ vorgeschlagen habe, für das sich der Gründer und frühere Geschäftsführer des BdV, Herr Hans D. Meyer, immer eingesetzt hat und für das sich zwischenzeitlich auch viele andere schlaue Köpfe stark machen (z.B. Herr Prof. Schünemann von der Uni Dortmund). Allerdings hätte es auch nichts genützt, denn das Bundesverfassungsgericht hat das „Geschäftsbesorgungsmodell“ in seinen Urteilen vom 26. Juli 2006 abgelehnt; es war also bekannt. Sehr geehrte „Marianne M.“: Sollten Sie wieder mal etwas über mich oder andere schreiben wollen: Fragen Sie vorher nach – das hilft … und entspricht auch den Regeln des Anstands. |
Hjoerdis H Mittwoch, 25. April 2007 - 13:00 Uhr (CEST) |
Ja, wenn unangenehme Kommentare kommen, werden die Beiträge unter fadenscheinigen Gründen gelöscht, damit ja kein Bezug mehr genommen werden kann. Selbst über Zensur schimpfen, sich die Beiträge aber so zusammenkürzen, damit niemand mehr mitkommt. Ja, Herr oder (Frau) joachimbluhm welchen Beweis treten Sie hier an? Selbstachtung - Profil - haben Sie sich schon mal Ihres angeschaut. Wer sind Sie den Überhaupt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Echte, solche Sachen über sich schreiben würde: Zitat: Ich hatte nicht damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht ausgerechnet meinem Vortrag so viel Interesse entgegenbringen würde. Und ich hatte auch nicht damit gerechnet, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ausgerechnet mir - also dem Praktiker und nicht den zahlreichen anwesenden Vertretern aus Politik und Wissenschaft – die „Kernfrage“ stellen würde. Ihnen fehlt also das Selbstbewusstsein, zu erkennen, das auch Ihnen mal ein interessanter Beitrag gelingen könnte. Zitat: Ich war also, was ich gar nicht bestreiten will, überrascht Und ich ärgere mich selbst darüber, dass ich dem Präsidenten nicht das sog. „Geschäftsbesorgungsmodell“ vorgeschlagen habe. Marianne hat doch Recht, Sie waren schlecht und falsch vorbereitet. Schön das Sie dazu stehen. |
Henning Thielemann Freitag, 27. April 2007 - 14:40 Uhr (CEST) |
Guten Tag Herr Hjoerg! Der Sachverhalt lässt sich relativ leicht überprüfen: Prof. Schwintkowski wird Ihnen sicher gerne bestätigen, dass ich hier unter anderem seine private Korrespondenz veröffentlicht hatte, er dies nicht wünscht, und dass deren Inhalt durch den jetzigen Text gut zusammengefasst wird. Bitte überprüfen Sie so etwas das nächste Mal, bevor Sie Behauptungen wie "fadenscheinige Gründe" aufstellen. Ich habe Prof. Schwintkowski übrigens in einer E-Mail am 24.04. um eine offizielle Stellungnahme als Ersatz für die private Kommunikation gebeten - auch dies wird er Ihnen auf Nachfrage sicher gerne bestätigen. |
Hjoerdis H Montag, 30. April 2007 - 10:01 Uhr (CEST) |
Meine Name ist Hjoerdis .... Frau Hjoerdis. Bitte überprüfen Sie so etwas das nächste Mal, bevor Sie Behauptungen wie "Herr Hjoerg" aufstellen. Bei mir unter Profil steht eindeutig Hjoerdis. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wer ist den nun wieder Prof. Schwintowski? Der Name wird hier in Ihrem Kommentar das erste Mal erwähnt. Wie kann Frau mit Ihm Kontakt aufnehmen um Ihre Behauptungen bestätigt zu bekommen? Wer garantiert, dass der Herr oder Frau die Wahrheit sagt? Hier stand nichts, dass die private Post die unrechtmäßig veröffentlicht wurde, von Prof. Schwintowski stammte. Es ging um einen Herrn Bluhm. Wie also sollte ich das vor meinen Kommentar überprüfen? Also erst denken dann schreiben. Mir scheint Ihr Blog gerät immer mehr zu Thielemanns Märchenstunde. |
Marianne M Dienstag, 1. Mai 2007 - 03:42 Uhr (CEST) |
Wenn Herr Schwintowski mitbekommt, das sie hier aufrufen ihn privat zu belästigen, damit er ihren Quatsch bestätigt, wird er bestimmt hocherfreut sein. Was geht eigentlich in Ihrem Hirn vor Herr Thielemann? Sie haben sich doch gerade hier in diesem Thema einen riesen Fauxpas geleistet. Wollen Sie das mit diesem Kommentar noch toppen? Sie glauben doch selber nicht daran, das Herr Schwintowski Ihnen eine offizielle Stellungnahme schickt. Machen Sie sich doch nicht noch lächerlicher. Liebe Hjoerdis, sehen sie doch einfach über solche Kleinigkeiten wie den Namen hinweg. Herr Thielemann hat höhere Ziele, da kann man auf solche Nebensächlichkeiten nicht achten. Ich denke auch, dass der Kommentar von "joachimbluhm" wirklich von dem Herren stammt. Er wollte sich aber mit den Sätzen die Sie zitieren, etwas anders darstellen. Ich glaube (eigenlich an nichts), er wollte seinen Vortrag den er vor dem Bundesverfassungsgericht gehalten hat, besonders hervorheben. Sozusagen als kleinen Meilenstein. Natürlich ist Ihre Schlussfolgerung richtig. Wenn man seinen Kommentar liest, schreibt er nur, mit was er nicht gerechnet hat. Mit was hat er gerechnet? Das wird wohl sein Geheimnis bleiben. Rufen wir doch einmal die Leser dieses Blogs dazu auf, eine Bluhmsche Rechnung aufzustellen. Bitte nicht nur mit der Rechnung rechnen, die an den Mandanten geschickt wird. Viele Grüße Frau (oder Herr?) Maul-würfin (oder -wurf?) Marianne |