Der Aufsichtsrat vertritt den Verein gegenüber den Vorstandsmitgliedern.

... so heißt es in der aktuellen Satzung §8 (2).

Papier ist sehr geduldig, wie BdV-Mitglied Bluhm erfahren musste:




Sehr geehrte Leser,

am 25. November 2006 hat eine Mitgliederversammlung des BdV, an der etwa 120 der knapp 50.000 BdV-Mitglieder teilgenommen haben. Diese Versammlung, die erkennbar von Mitgliedern (nebst deren Angehörigen, Freunden und Bekannten) majorisiert wurde, die auf der Gehalts- oder Honorarliste des BdV stehen, hat eine neue Satzung beschlossen, die einen nunmehr hauptamtlichen Vorstand und einen Aufsichtsrat vorsieht.

Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Satzung wurde die Amtszeit der Vorstandsmitglieder Lilo Blunck, Thorsten Rudnik und Heike Fricke verlängert. Für den zurückgetretenen Vorstandsvorsitzenden Axel Trawäger wurde auf Vorschlag des Vorstandsmitglieds Heike Fricke mit Herrn Fritz Lange ein neuer Vorstandsvorsitzender nachgewählt, der Versicherungsvermittler ist und daher nach alter und neuer Satzungslage gar nicht Mitglied des BdV sein darf. Der für die Zeit nach Inkrafttreten der neuen Satzung gewählte neue Vorstand besteht aus den alten Vorstandsmitgliedern Lilo Blunck, Thorsten Rudnik und Heike Fricke, die nunmehr nicht mehr ehrenamtlich, sondern hauptamtlich für den BdV tätig sind. Die neue Satzung sieht ferner vor, dass der nunmehr hauptamtliche Vorstand von einem Aufsichtsrat überwacht wird, der indessen keine Eingriffsbefugnisse hat. Auf Vorschlag des zu überwachenden Vorstands wurden drei Aufsichtsratsmitglieder gewählt, darunter zwei Parteifreunde der Geschäftsführerin. Ein Vorschlag aus der Versammlung, den Aufsichtsrat um eine oder zwei Personen zu erweitern, die nicht von den zu überwachenden Vorstandsmitgliedern vorgeschlagen wurden, wurde mit der in der Versammlung üblichen Mehrheit abgelehnt.

Auch wenn die Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2006 noch Gegenstand einer Anfechtungsklage sind, wurden sie zunächst einmal in das Vereinsregister eingetragen und somit umgesetzt.

Ich gehöre bekanntlich zu den Kritikern der amtierenden Vereinsführung und der von ihr betriebenen Entwicklung des Vereins. Ich gehöre überdies zu den "dienstältesten" Mitgliedern des BdV und bin wegen meiner 23-jährigen Tätigkeit für den BdV mit den dortigen Verhältnissen gut vertraut. Ich wurde daher von mehreren Mitgliedern gebeten, dem neuen Aufsichtsrat ein Gespräch anzubieten, in dem ich ihn aus der Sicht der Kritiker über die aktuelle Entwicklung des Vereins informiere. Dieses Angebot habe ich mit E-mail vom 26. November 2007 an den Aufsichtsrat herangetragen. Alles weitere können Sie unten nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Bluhm, RA




Von: RA Joachim Bluhm - Hamburg (HE)
An: Horst Gobrecht
Gesendet: Freitag, 1. Februar 2008 12:01
Betreff: Informationsangebot in Sachen BdV


Sehr geehrter Herr Gobrecht,

ich nehme Ihre Entscheidung zur Kenntnis und bedauere sie, zumal Sie von einer Begründung absehen.

Der Aufsichtsrast ist in der Pflicht, sich nicht nur von denen informieren zu lassen, die seine Wahl betrieben haben. Eine andere Person, die nicht auf der Gehalts- oder Honorarliste des BdV steht, gleichwohl aber besser als die meisten anderen mit der Situation des BdV vertraut ist (Beispiele: Ist der BdV ein zumindest mittelbarer Versicherungsvermittler? Ist die Gemeinnützigkeit des BdV gefährdet?), ist mir nicht bekannt.

Es mag unbequem sein, sich von jemandem informieren zu lassen, der zu den Kritikern der aktuellen BdV-Führung gehört. Eine solche Informationsmöglichkeit auszuschlagen, halte ich jedoch für fahrlässig, dies auch vor dem Hintergrund der persönlichen Haftung der Aufsichtsratsmitglieder.

Darüber hinaus stellt Ihre Entscheidung Wasser auf die Mühlen derer dar, die den Aufsichtsrat ohnehin nur für eine Marionette der amtierenden Verreinsführung halten.

Ich würde es - im Interesse des Vereins, der mehr ist als die amtierende Vereinsführung - begrüßen, wenn Sie Ihre Entscheidung noch einmal überdenken könnten.

Ich gehe davon aus, dass Sie diese Mail auch den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Kenntnis geben.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Bluhm, RA





Von: Horst Gobrecht
An: Joachim Bluhm
Gesendet: Freitag, 1. Februar 2008 11:37
Betreff: Gesprächswunsch i.S. BdV


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,



im Namen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats des BdV, Senator Gobrecht, darf ich Ihnen mitteilen, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. Januar 2008 beschlossen hat, von Ihrem Gesprächsangebot keinen Gebrauch zu machen.



Mit freundlichen Grüßen



Angelika Maertens

Leiterin des Sekretariats



Sekretariat Senator a.D. Horst Gobrecht

Steuerberater - Honorarkonsul der Republik Nicaragua





Von: RA Joachim Bluhm - Hamburg
An: Horst Gobrecht
Gesendet: Dienstag, 11. Dezember 2007 11:21
Betreff: Termin i.S. Bund der Versicherten e.V.


Sehr geehrte Frau Ganser,

hier noch ein Nachtrag, der mich erst nach meiner gestrigen Mail erreichte:

Experten-News: Die Mitglieder des experten-netzwerkes begrüßen die Servicegesellschaft "Bund der Versicherten" als Versicherungsvermittlerkollegen


Nach Auffassung des Handelskammer betreibt die BdV-Service-GmbH mit ihren Gruppenversicherungen also ein Gewerbe und ist sie als Versicherungsvermittlerin tätig. Sie muss sich die entsprechende Erlaubnis beschaffen und für ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz sorgen. - Diese Einschätzung ist zutreffend. Auf die Problematik hatte ich schon im Rahmen der MV 2006 hingewiesen. Herr Gobrecht wird dies gehört haben.



Nach der alten wie nach der neuen Satzung kann nicht Mitglied des Vereins sein, wer unmittelbar oder mittelbar in der Versicherungsvermittlung tätig ist. Der BdV ist aber als einziger Gesellschafter der BdV-Service GmbH zumindest mittelbar in der Versicherungsvermittlung tätig, so wie dies auch der auf Vorschlag der Geschäftsführung gewählte Interims-Vorstandsvorsitzende Lange war (und ist). Damit kann der BdV nicht mehr Mitglied bei sich selbst sein. Eine deutlichere Verfehlung des Vereinszwecks ist kaum denkbar.



Auch zu diesem Thema müssen sich die Mitglieder des Aufsichtsrats informieren.



Mit freundlichen Grüßen


Joachim Bluhm, RA




Von: RA Joachim Bluhm - Hamburg
An: Horst Gobrecht
Gesendet: Montag, 10. Dezember 2007 14:42
Betreff: Re: Termin i.S. Bund der Versicherten e.V.


Sehr geehrte Frau Ganser,

ich danke für Ihre Nachricht.

Ob und wann die Aufsichtsratsmitglieder mein Gesprächsangebot annehmen, ist selbstverständlich deren Sache. Ich persönlich halte es allerdings für unverzichtbar, dass die Aufsichtsratsmitglieder sich die Informationen, die sie zur Überwachung des Vorstands benötigen, nicht nur von dem zu überwachenden Vorstand beschaffen. Dies gilt erst recht, wenn die Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag eben dieses Vorstands gewählt wurden.

Mit der Anfechtungsklage, die von 10 Mitgliedern erhoben wurde, hat mein Gesprächsangebot übrigens nichts zu tun. Dort wird im Dezember 2007 auch nicht entschieden, sondern nur (erstmalig) verhandelt. Bis zu einer - gar rechtskräftigen - Entscheidung dürfte es noch ein weiter Weg sein.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Bluhm, RA




Von: Horst Gobrecht
An: 'RA Joachim Bluhm - Hamburg'
Gesendet: Montag, 10. Dezember 2007 10:54
Betreff: Termin i.S. Bund der Versicherten e.V.


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,



zu Ihrem Vorschlag einer Besprechung mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats des BdV muss ich Ihnen leider eine weitere Zwischennachricht senden:



Für die Zeit bis Weihnachten ließ sich eine evt. erforderliche Vorbereitung leider nicht mehr bewerkstelligen. Dies ist wohl auch wegen einer noch offenen Gerichtsentscheidung im Dezember nicht so tragisch. Senator Gobrecht wird erst Mitte Januar 2008 zurück in Hamburg sein, so dass die Sitzung des Aufsichtsrats, auf der Ihr Angebot besprochen werden kann, erst in der zweiten Hälfte des Januars stattfinden kann.



Ich bitte Sie deshalb um weitere Geduld.



Mit freundlichen Grüßen



Corinna Ganser

Sekretariat



Sekretariat Senator a.D. Horst Gobrecht

Steuerberater - Honorarkonsul der Republik Nicaragua




Von: RA Joachim Bluhm - Hamburg
An: Horst Gobrecht, Franz-Theodor Schadendorf, Jörn Thießen
Gesendet: Montag, 26. November 2007 15:26
Betreff: Ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat im Bund der Versicherten e.V.


Sehr geehrter Herr Gobrecht,
shr geehrter Herr Schadendorf,
sehr geehrter Herr Thießen,

die BdV-Mitgliederversammlung vom 25. November 2006 hat Sie zu Mitgliedern des neuen BdV-Aufsichtsrats gewählt. Die neue Satzung und Ihre Wahl zu Aufsichtsratsmitgliedern (wie auch die unter Verletzung der Satzung betriebene Wahl eines Versicherungsvermittlers zum Übergangs-Vorstandsvorsitzenden) wurden meines Wissens zwischenzeitlich in das Vereinsregister eingetragen. Ob es hierbei bleibt, wird u.a. vom Ergebnis eines Rechtsstreits abhängen, den 10 Mitglieder des Vereins eingeleitet haben. Doch wissen Sie sicherlich selbst, dass die Umstände Ihrer Wahl (nicht Ihre Personen!) Gegenstand heftiger Kritik sind. Wie dem auch sei:

Sie werden Ihr Amt bereits aufgenommen haben oder demnächst aufnehmen. Sie werden in diesem Zusammenhang Informationen von der bisherigen Geschäftsführung bekommen, denen Sie kritiklos glauben oder die Sie hinterfragen können. Nach den in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen halte ich letzteres für unverzichtbar. Hierfür brauchen Sie aber vollständige und nicht nur gefilterte Informationen. Sie brauchen ein "audiatur et altera pars".

Ich selbst bin, wie Sie vielleicht wissen, eines der ältesten aktiven BdV-Mitglieder. Ich habe große Teile meines Berufslebens mit dem BdV und für den BdV verbracht, wobei dies bis etwa 2001 ohne eine Vergütung geschah, die dem damit verbundenen Aufwand auch nur näherungsweise entsprach. Mit dieser "Zurückhaltung" habe ich dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verein zu einer angemessenen Vergütung nicht in der Lage war. Dennoch ist es mir gelungen, zahlreiche - überwiegend erfolgreiche - und teilweise "bahnbrechende" Entscheidungen für den BdV zu erstreiten. Die Entscheidungen des BGH vom 12. Oktober 2005 (zu den Rückkaufswerten gekündigter kapitalbildender Versicherungen) beruhen weitestgehend auf meinem Arbeitsergebnis in den Vorinstanzen. Zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (zur Überschussbeteiligung) habe ich nicht wenig beigetragen. Sicherlich hätten dies auch andere Rechtsanwälte gekonnt - doch haben sie es nicht getan. Sie hätten es zu den Vergütungen, die der BdV früher gezahlt hat, vermutlich auch nicht tun wollen.

Die derzeitige Entwicklung beim BdV sehe ich mit großer Sorge.

Als Folge meiner über 23 Jahre langen intensiven Zusammenarbeit mit dem BdV verfüge ich über Informationen, die für Ihre Arbeit als Aufsichtsräte von Bedeutung sein können und die Sie m.E. berücksichtigen (und natürlich ebenfalls hinterfragen) sollten, bevor Sie Entscheidungen treffen, die den Verein auf Dauer verpflichten. Ich biete Ihnen daher ein Gespräch an, dies im Interesse des Vereins und vielleicht auch in Ihrem eigenen Interesse.

Ich bin ein Freund des "offenen Visirs". Ich will Ihnen daher nicht verschweigen, dass ich die Tatsache meines Gesprächsangebots denen mitteilen werde, die daran interessiert sind, insbesondere denen, die mich aufgefordert haben, Ihnen dieses Gesprächsangebot zu unterbreiten. Im übrigen werde ich aber selbstverständlich die Vertraulichkeit wahren, um die Sie mich ggfls. bitten.

Wenn Sie mein Gesprächsangebot annehmen wollen, lassen Sie mich dies bitte wissen.


Mit freundlichen Grüßen

Joachim Bluhm, RA

Montag, 4. Februar 2008 - 17:01 Uhr (CET)


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