Dienstag, 15. April 2008 - 16:50 Uhr (CEST)
Henning Thielemann Mittwoch, 14. Mai 2008 - 17:37 Uhr (CEST) |
Als Reaktion auf diesen Offenen Brief haben der BdV e.V. einerseits und seine BdV-Mitgliederservice GmbH andererseits uns - und zwar jeden einzeln - mit Anwaltsschreiben vom 25. April 2008 wegen zweier Aussagen abmahnen und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten beim stolzen Streitwert von jeweils EUR 40.000,00 auffordern lassen. http://www.bund-der-verunsicherten.de/Dokumente/Fricke-2008-04-25-IAC.pdf http://www.bund-der-verunsicherten.de/Dokumente/Fricke-2008-04-25-IHK.pdf Wir haben die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben und auch keine Kosten erstattet. Wir wollen uns aber nicht vorwerfen lassen, dass auch wir selektiv informieren würden. Aus diesem Grund haben wir die BdV-Abmahnungen und unsere Stellungnahme dazu in unseren Offenen Brief eingearbeitet. Sie finden die aktualisierte Fassung dieses "Offenen Briefs" vom Mai 2008 im Netz unter http://www.bund-der-verunsicherten.de/Dokumente/Quo-vadis-BdV-2008-05-08.pdf welche auf Seiten 2 und 3 eingerahmt unsere Ergänzungen enthält. |
Henning Thielemann Freitag, 30. Mai 2008 - 08:49 Uhr (CEST) |
Nachdem wir weder direkt, noch im Abmahnschreiben, noch als Antwort auf unsere Reaktionen vollständig informiert worden waren, hatten wir den Offenen Brief am 8. Mai aktualisiert. Das ist jetzt schon wieder Makulatur, denn der BdV hat erstmals gegenüber dem Gericht erläutert, wie die Sache mit dem IAC wirklich gelaufen ist. Abmahnungen und einstweilige Verfügungen ohne Verhandlung ergingen an alle Unterzeichner des Offenen Briefes einzeln, Streitwert war jeweils 7500 Euro. Erstens zeigt dies, dass es dem BdV nicht vordergründig um eine korrekte Darstellung geht, sondern um Beschäftigungstherapie und Geldvernichtung bei den BdV-Kritikern. Zweitens ist es seltsam, dass der BdV möglichst viele Rechtsmittel aufwendet, um eine für sich nachteilige Darstellung durchzusetzen. Nach der aktuellen Schilderung des BdV hat dieser erstens Mitglieder außerhalb des norddeutschen Raumes von einem geldwerten Vorteil ausgegrenzt, der nur Mitgliedern im norddeutschen Raum zugestanden wurde. Zweitens hat der BdV für einen Finanzdienst, nämlich den Itzehoer Aktienclub, Werbung gemacht und diese Werbung von den Beworbenen bezahlen lassen. Möglicherweise war dies das Dankeschön von Frau Blunck an den Aktienclub, der zur Mitgliederversammlung 2004 geschlossen für sie gestimmt hatte. Lesen Sie dazu unseren überarbeiteten Offenen Brief: http://www.Bund-Der-VerUNsicherten.de/Dokumente/Quo-vadis-BdV-2008-05-28.pdf |