2008-04-15: Offener Brief der Kläger gegen die Versammlung 2006

Presseinformation

Quo vadis, BdV?
Kritische Mitglieder des Bundes der Versicherten e.V. melden sich zu Wort!

Diese Pressinformation richtet sich an Journalisten (und andere Leser), die am Bund der Versicherten e.V. (BdV) und der Entwicklung dieses Vereins interessiert sind. Einige von ihnen werden vermutlich an der diesjährigen Wissenschaftstagung des BdV (17./18. April 2008 in Bad Bramstedt) teilnehmen.

Sie werden es vielleicht schon wissen: 10 BdV-Mitglieder (von denen eines zwischenzeitlich aus dem BdV ausgetreten ist) haben die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen des BdV vom 25. November 2006 (etwa 120 Teilnehmer) mit einer Klage angegriffen. Ziel dieser Klage war und ist es, mit gerichtlicher Hilfe die Nachholung dessen durchzusetzen, was im November 2006 hätte stattfinden müssen, aber nicht stattgefunden hat:


  1. Eine außerordentliche und eine (an einem anderen Tag stattfindende) ordentliche Mitgliederversammlung mit offenen und ausführlichen Diskussionen über die Vor- und Nachteile einer neuen Satzung und den Umfang und die Besetzung der Vereinsgremien.

  2. Die Teilnahme von möglichst vielen und deshalb frühzeitig eingeladenen BdV-Mitgliedern, die - soweit irgend möglich – den Willen der insgesamt rund 50.000 Mitglieder abbilden und nicht nur den einer Gruppierung aus Henstedt-Ulzburg und Umgebung, die zu einem guten Teil aus Mitarbeiter/innen des Vereins besteht.

  3. Geheime und sachorientierte Abstimmungen, an denen nur die teilnehmen, die auch Mitglieder des Vereins sein dürfen und die sich in ihrem Abstimmungsverhalten ausschließlich von den Interessen des BdV als eines von der Versicherungswirtschaft in jeder Hinsicht unabhängigen Verbraucherschutzvereins leiten lassen.


Wir sind in diesem Rechtsstreit in erster Instanz unterlegen (Urteil des LG Hamburg vom
03. Januar 2008 – Az. 319 O 135/07), haben uns aber nach gründlicher Prüfung und Beratung zur Berufung entschlossen. Das Berufungsverfahren ist nun beim Hanseatischen Oberlandesgericht anhängig (Az. 6 U 38/08). Natürlich können wir das Ergebnis dieses Rechtsstreits nicht vorhersehen. Wir meinen aber, dass wir dem Verein zumindest den Versuch schulden, ihn als unabhängigen, kritischen und notfalls streitbaren Verbraucherschutzverein zu erhalten.

Wenn Sie am BdV nur interessiert sein sollten, weil er Ihnen im Rahmen Ihrer Berichterstattung zu Fragen des Versicherungsrechts als „zweite Meinung“ neben der Meinung der Versicherungswirtschaft zur Verfügung steht, werden Sie sich für unser Anliegen vielleicht nicht interessieren. Denn diese Aufgabe erfüllt der BdV ja auch weiterhin, zumindest zu Fragen des Sach- und Vermögensschadensrechts.

Wenn Sie aber so wie wir meinen, dass der BdV - wie früher - mehr leisten kann und muss, dann sind Sie vielleicht an der aktuellen Entwicklung des Vereins interessiert. Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass die teilweise bahnbrechenden Erfolge des Vereins vor Gericht sämtlich auf Initiativen früherer Geschäftsführer und Vorstände beruhen. Wir erinnern an dieser Stelle insbesondere an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom Mai 2001 (zur Abschlusskostenverrechnung und Stornoabzügen bei kapitalbildenden Versicherungen), des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2005 (zur Überschussbeteiligung und zu Bestandsübertragungen), des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2005 (zu den Rückkaufswerten gekündigter kapitalbildender Versicherungen) und des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2007 (zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzorganisationen und zu den Grenzen einseitiger Veränderungen von Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung). Sie alle wurden von den heutigen Amtsträgern des Vereins zwar geerntet, nicht aber gesät. Im letzteren Falle hat nicht einmal der BdV die Öffentlichkeit informiert sondern die Versicherungswirtschaft.

Das neue Motto des Vereins lautet nämlich „Kooperation wo möglich – Konfrontation wo nötig“, wobei die „Kooperation“ für immer möglich befunden wird, weshalb die „Konfrontation“ unterbleibt. Hierfür kann es viele Gründe geben. Möglicherweise scheuen die heutigen Amtsträger einfach die „Konfrontation“. Vielleicht ist dem Verein, der immer mehr Gruppenversicherungen einrichtet und bewirbt, auch die benötigte Unabhängigkeit abhanden gekommen.

Unsere Überlegungen zur heutigen Befindlichkeit des Vereins haben wir in einem Offenen Brief zusammengetragen, den wir an alle anderen Mitglieder des BdV richten. In diesem Offenen Brief informieren wir die Vereinsmitglieder über die Entwicklung des Vereins (natürlich aus unserer Sicht) und fordern wir sie auf, an der vereinsinternen Willensbildung mitzuwirken.

Dokumente:



Mit freundlichen Grüßen

Peter Dau (Friedrichskoog/Dithmarschen),
Hans-Jürgen Harms (Hamburg),
Hans-Christoph Lienke (München),
Peter Martens (Rendsburg),
Dieter Neuhäusser (Hamburg),
Karl-Heinz Pongs (Tann/Rhön),
Michael Schmitt (Lilienthal),
Henning Thielemann (Halle/Saale),
Dietz-Cornelius Valentien (Berlin)

Dienstag, 15. April 2008 - 16:50 Uhr (CEST)


Die nachfolgenden Kommentare wurden auf Yahoo abgegeben, als diese Seite noch Bestandteil eines Yahoo-Blogs war. Für die Richtigkeit und Zulässigkeit der Beiträge sind die jeweiligen Autoren verantwortlich. Ich habe die Kommentare von Yahoo übernommen, um mir zum einen nicht Zensur vorwerfen lassen zu müssen und um zum anderen zu dokumentieren, wie von Seiten von Frau Blunck versucht wird, uns Kritiker am BdV-Vorstand schlecht zu machen. Um jedoch nicht mit Persönlichkeitsrechten in Konflikt zu geraten, habe ich zumindest manche Namen anonymisieren müssen.
Henning Thielemann
Mittwoch, 14. Mai 2008 - 17:37 Uhr (CEST)
Als Reaktion auf diesen Offenen Brief haben der BdV e.V. einerseits und
seine BdV-Mitgliederservice GmbH andererseits uns - und zwar jeden einzeln
- mit Anwaltsschreiben vom 25. April 2008 wegen zweier Aussagen abmahnen
und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten beim stolzen Streitwert von
jeweils EUR 40.000,00 auffordern lassen.
http://www.bund-der-verunsicherten.de/Dokumente/Fricke-2008-04-25-IAC.pdf
http://www.bund-der-verunsicherten.de/Dokumente/Fricke-2008-04-25-IHK.pdf

Wir haben die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben und
auch keine Kosten erstattet. Wir wollen uns aber nicht vorwerfen lassen,
dass auch wir selektiv informieren würden. Aus diesem Grund haben wir die
BdV-Abmahnungen und unsere Stellungnahme dazu in unseren Offenen Brief
eingearbeitet. Sie finden die aktualisierte Fassung dieses "Offenen
Briefs" vom Mai 2008 im Netz unter
http://www.bund-der-verunsicherten.de/Dokumente/Quo-vadis-BdV-2008-05-08.pdf
welche auf Seiten 2 und 3 eingerahmt unsere Ergänzungen enthält.
Henning Thielemann
Freitag, 30. Mai 2008 - 08:49 Uhr (CEST)
Nachdem wir weder direkt, noch im Abmahnschreiben, noch als Antwort auf unsere
Reaktionen vollständig informiert worden waren, hatten wir den Offenen Brief
am 8. Mai aktualisiert. Das ist jetzt schon wieder Makulatur, denn der BdV hat
erstmals gegenüber dem Gericht erläutert, wie die Sache mit dem IAC wirklich
gelaufen ist. Abmahnungen und einstweilige Verfügungen ohne Verhandlung
ergingen an alle Unterzeichner des Offenen Briefes einzeln, Streitwert war
jeweils 7500 Euro. Erstens zeigt dies, dass es dem BdV nicht vordergründig um
eine korrekte Darstellung geht, sondern um Beschäftigungstherapie und
Geldvernichtung bei den BdV-Kritikern. Zweitens ist es seltsam, dass der BdV
möglichst viele Rechtsmittel aufwendet, um eine für sich nachteilige
Darstellung durchzusetzen. Nach der aktuellen Schilderung des BdV hat dieser
erstens Mitglieder außerhalb des norddeutschen Raumes von einem geldwerten
Vorteil ausgegrenzt, der nur Mitgliedern im norddeutschen Raum zugestanden
wurde. Zweitens hat der BdV für einen Finanzdienst, nämlich den Itzehoer
Aktienclub, Werbung gemacht und diese Werbung von den Beworbenen bezahlen
lassen. Möglicherweise war dies das Dankeschön von Frau Blunck an den
Aktienclub, der zur Mitgliederversammlung 2004 geschlossen für sie gestimmt
hatte.

Lesen Sie dazu unseren überarbeiteten Offenen Brief:
http://www.Bund-Der-VerUNsicherten.de/Dokumente/Quo-vadis-BdV-2008-05-28.pdf

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