Frau Blunck log vor Gericht bzgl. Veröffentlichungsmöglichkeit in BdV-Info

Bis heute (2008-04-27) haben wir keine Veröffentlichung in der bdv-Info eingeräumt bekommen,
obwohl Frau Blunck vor Gericht behauptet hatte, dass das überhaupt kein Problem sei.
Nachfolgend unser zweiter und bislang letzter Versuch:

From: Henning Thielemann
To: Lilo Blunck,
	Thorsten Rudnik,
	Heike Fricke,
	Michael Meyer,
	info@bundderversicherten.de
Cc: BdV-Aufsichtsratsvorsitzender Horst Gobrecht,
	BdV-Aufsichtsratsmitglied Joern Thiessen,
	"Mitglied des wissenschaftlichen Beirates Prof. Ulrich Meyer",
	kanzlei@hoth-kappel.de
Date: Thu, 07 Feb 2008 20:35:05 +0100 (MET)
Subject: Kritische_Veröffentlichung_in_BdV-Info_und_BdV-Newsletter


Guten Abend Frau Blunck!

 Es ist jetzt ziemlich genau ein Jahr her, es war am 2007-02-08, dass ich
Sie um Stellungnahme zu meiner Schilderung der Versammlung 2006 (heute zu
finden unter http://www.bund-der-verunsicherten.de/) und Platz für
kritische Meinungsäußerung in einem BdV-Medium bat. Leider antworteten Sie
mir damals nicht, sondern zogen es vor, Druck auf mich über einen
Vorgesetzten auszuüben. Auf meine Bitte um Klärung haben Sie nicht
reagiert, eine Entschuldigung habe ich nie erhalten.
 Umso mehr erstaunte mich, dass Sie im Verlaufe des Prozesses gegen die
Beschlüsse der Versammlung 2006 mehrmals betonten, dass es Mitgliedern
jederzeit möglich sei, sich frei zum Beispiel im BdV-Info zu äußern. So
lese ich etwa in der Klageerwiderung vom 2007-11-28 auf den Seiten 2-3 von
19, Erwiderung auf Anlage B1, 3:
 "Der BdV-Info steht den Klägern jederzeit zur Verbreitung der von ihnen
gewünschten Informationen zur Verfügung. Die Kläger haben nicht dargelegt,
auf diesem Weg die übrigen Mitglieder nicht zu erreichen und über die sie
interessierenden Punkte nicht informieren zu können. Dem Beklagten, der
den BdV-Info herausgibt, liegt keine entsprechende Anfrage oder konkrete
Aufforderung vor. Entsprechendes gilt für den vom Beklagten
herausgebrachten Newsletter. Auch hier können die Kläger sich jederzeit
als Mitglieder frei äußern. Sie erreichen auf diesem Weg, ebenso wie über
das Vereinsblatt, alle Mitglieder, da sowohl Newsletter als auch BdV-Info
regelmäßig herausgegeben werden. Die Beklagten haben nichts dergleichen
auch nur versucht."
 Das ist eine, vorsichtig ausgedrückt, mutige Behauptung angesichts der
Tatsache, dass ich eine 'entsprechende Anfrage' direkt an Sie, Frau
Blunck, richtete und zwar unter etwa 20 Zeugen nebst eines
E-Mail-Archives. Sie können mein Schreiben im Internet nachlesen und
selbst entscheiden, ob es als 'entsprechende Anfrage' zu werten ist:
  http://de.blog.360.yahoo.com/versicherter?cq=1&p=23
 Bei der Verhandlung am 2007-12-13 wiederum wollten Sie den BdV-Newsletter
von unserer Meinungsäußerung ausnehmen. Sie begründeten dies damit, dass
der BdV-Newsletter auch Nicht-Mitgliedern zugänglich ist. Ich kann dieses
Argument nicht nachvollziehen, weil man die BdV-Infos ebenfalls im Netz
herunterladen kann:
 http://www.bundderversicherten.de/bdv/BdVAkt/BdVInfo/default.htm
  Das halte ich auch für sinnvoll, weil der Bund der Versicherten
gemeinnützig sein und nicht nur Mitglieder über Versicherungsfragen
informieren soll.
 Möglicherweise darf ich Ihre aktuelle Aussage zur freien Meinungsäußerung
im BdV-Info als Einlenken ansehen, als Start in einen besseren,
demokratischeren BdV. Wir, die Kläger und andere kritische BdV-Mitglieder,
möchten daher unsere Anfrage zur Veröffentlichung unserer Meinung in
BdV-Info und Newsletter erneuern. Der Einzelrichter des Landgerichts hat 4
Seiten für angemessen gehalten. Dabei dürfe der Text nicht zensiert
werden, muss sich aber innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegen, d.h.
alle Tatsachenbehauptungen müssen zutreffen und der Text darf keine
Schmähungen enthalten, die die Grenze der Meinungsäußerung überschreiten.
Wir bereiten einen entsprechenden Artikel vor und benötigen dafür von
Ihnen die Wort- oder Zeichenzahl, die vier BdV-Info-Seiten entspricht.
Bitte teilen Sie uns außerdem mit, wann die nächste BdV-Info und der
nächste BdV-Newsletter erscheinen (auch in Bezug auf die nächste
Mitgliederversammlung) und bis wann wir den Text für diese Ausgaben
einreichen müssen.
 Unsere Anfrage hat keinen ausschließenden Charakter. Wir sind nach wie
vor auch an weitergehenden Möglichkeiten interessiert, andere Mitglieder
zu erreichen, etwa über einen Verweis von bundderversicherten.de auf
bund-der-verUNsicherten.de oder ein eigenständiges Thema zur
Vereinsausrichtung im BdV-Forum ohne die bisher übliche Zensur.
 (siehe beispielsweise http://de.blog.360.yahoo.com/versicherter?cq=1&p=25 )
 Außerdem würde uns interessieren, wie weit das Vorhaben gediehen ist,
einen E-Mail-Verteiler für alle interessierten BdV-Mitglieder
einzurichten. Dieses Vorhaben wurde auf der Versammlung 2006 von Frau
Fricke angekündigt, tauchte aber im Protokoll bereits nicht mehr auf, was
ich damals umgehend beanstandete:
 http://de.blog.360.yahoo.com/versicherter?cq=1&p=10
  Dieser Punkt müsste sich anhand der Tonaufzeichnung wiederfinden lassen,
sofern das Band da nicht (wie so häufig) ausgefallen sein sollte.


Über eine positive Antwort (direkt an mich!) bis zum 15.02. würde ich mich sehr freuen!
Henning Thielemann

Subject: AW:_Kritische_Veröffentlichung_in_BdV-Info_und_BdV-Newsletter
Date: Tue, 12 Feb 2008 17:22:22 +0100
From: "Blunck, Lilo"
To: "Henning Thielemann"


Guten Tag, Herr Thielemann,

haben Sie vielen Dank für Ihre sehr aufschlussreiche E-Mail. - Der
Verlauf der Verhandlung ist Ihnen nicht mehr im Gedächtnis?
Sie erinnern sich aber, dass Sie einen Kompromissvorschlag des Richters zu
einer Veröffentlichung rundweg abgelehnt haben? - Sie haben
das Urteil noch nicht vollständig lesen können? Herr Thielemann,
empfiehlt sich vielleicht für alle Beteiligten, die Entscheidung mit
Blick auf Ihr beschriebenes Anliegen nochmals sorgfältig abzuklopfen?
Sie haben einen Veröffentlichungsanspruch in der von Ihnen beschriebenen
Art aus dem Urteil herausgelesen? Falls das zutrifft, halten Sie mich
bitte unbedingt auf dem Laufenden. Gern erwarte ich Ihre Nachricht bis
zum 15.2.2008 (bitte ebenfalls direkt an mich!).

Herzliche Grüßen aus
Henstedt-Ulzburg

Lilo Blunck
Sprecherin des Vorstandes

Bund der Versicherten
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Tel. (04193)9904-0 Fax (04193)94221
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

To: Lilo Blunck,
	Thorsten Rudnik,
	Heike Fricke,
	Michael Meyer,
	info@bundderversicherten.de
Cc: BdV-Aufsichtsratsvorsitzender Horst Gobrecht,
	BdV-Aufsichtsratsmitglied Joern Thiessen,
	BdV-Aufsichtsratsmitglied Franz-Theodor Schadendorf,
	"Mitglied des wissenschaftlichen Beirates Prof. Ulrich Meyer",
	kanzlei@hoth-kappel.de
Subject: Re:_Kritische_Veröffentlichung_in_BdV-Info_und_BdV-Newsletter?

Guten Tag Frau Blunck!


On Tue, 12 Feb 2008, Blunck, Lilo wrote:

> haben Sie vielen Dank für Ihre sehr aufschlussreiche E-Mail. - Der
> Verlauf der Verhandlung ist Ihnen nicht mehr im Gedächtnis? Sie erinnern
> sich aber, dass Sie einen Kompromissvorschlag des Richters zu einer
> Veröffentlichung rundweg abgelehnt haben? - Sie haben das Urteil noch
> nicht vollständig lesen können? Herr Thielemann, empfiehlt sich
> vielleicht für alle Beteiligten, die Entscheidung mit Blick auf Ihr
> beschriebenes Anliegen nochmals sorgfältig abzuklopfen? Sie haben einen
> Veröffentlichungsanspruch in der von Ihnen beschriebenen Art aus dem
> Urteil herausgelesen? Falls das zutrifft, halten Sie mich bitte
> unbedingt auf dem Laufenden.

Die Sache lässt sich sehr leicht erklären, wenn wir die folgenden zwei
Dinge auseinanderhalten: Auf der einen Seite Ihre Klageerwiderung und auf
der anderen Seite das Urteil. Aus dem Urteil lässt sich tatsächlich kein
solcher Anspruch herauslesen, aus Ihrer Klageerwiderung hingegen schon.
Hier noch einmal der betreffende Ausschnitt aus Ihrer Klageerwiderung vom
2007-11-28 auf den Seiten 2-3 von 19, Erwiderung auf Anlage B1, 3:
  "Der BdV-Info steht den Klägern jederzeit zur Verbreitung der von ihnen
gewünschten Informationen zur Verfügung. [Die Kläger haben nicht
dargelegt, auf diesem Weg die übrigen Mitglieder nicht zu erreichen und
über die sie interessierenden Punkte nicht informieren zu können. Dem
Beklagten, der den BdV-Info herausgibt, liegt keine entsprechende Anfrage
oder konkrete Aufforderung vor.] Entsprechendes gilt für den vom Beklagten
herausgebrachten Newsletter. Auch hier können die Kläger sich jederzeit
als Mitglieder frei äußern. Sie erreichen auf diesem Weg, ebenso wie über
das Vereinsblatt, alle Mitglieder, da sowohl Newsletter als auch BdV-Info
regelmäßig herausgegeben werden. [Die Beklagten haben nichts dergleichen
auch nur versucht.]"
  In diesem Abschnitt steht nichts davon, dass man als Mitglied erst vor
Gericht ziehen und sogar noch den Prozess gewinnen muss, um sich in
BdV-Info oder BdV-Newsletter als einfaches Mitglied zu äußern.
  Ich erkläre Ihnen auch gerne warum wir den "Kompromiss" des Richters
nicht angenommen haben: Ich verstehe Ihre Klageerwiderung so, dass _alle_
Mitglieder das Recht der Veröffentlichung besitzen. Von daher ist nicht
einzusehen, warum wir auf unsere Forderungen zur Wiederholung der
Mitgliederversammlung verzichten sollen, um im Gegenzug ein Recht zu
bekommen, dass ohnehin alle Mitglieder besitzen. Wohlgemerkt, wir haben
den Vergleich als ganzes abgelehnt, an der Veröffentlichung sind wir aber
nach wie vor interessiert, und haben dazu auch einen Hilfshilfsantrag
gestellt.
  Nebenbei bemerkt finde ich die Regelung, dass alle Mitglieder sich frei
in BdV-Info und Newsletter äußern dürfen, sehr sinnvoll. Sollte man sich
dieses Recht immer erst vor Gericht erstreiten oder mit einem Vergleich
erhandeln müssen, würde jede Veröffentlichung den veröffentlichenden
Mitgliedern und dem Verein(!) mehrere tausend Euro kosten! Da kann von
einer freien Meinungsäußerung oder demokratischen Mitbestimmung wohl kaum
die Rede sein.

> Gern erwarte ich Ihre Nachricht bis zum 15.2.2008

Gab es bei mir schon einmal Schwierigkeiten mit dem (zügigen) Beantworten
Ihrer Schreiben?

> (bitte ebenfalls direkt an mich!).

 Da es vor einem Jahr anscheinend Probleme mit dem E-Mail-Empfang beim BdV
gab, so wie es auch regelmäßig Schwierigkeiten mit der Tonaufzeichnung der
Mitgliederversammlung gibt, erlaube ich mir, ein paar mehr Leute
anzuschreiben. Der Vorstand besteht ja aus drei Leuten. Ich nehme
weiterhin ihre Rechtsanwaltskanzlei in die Empfängerliste auf, weil es
möglicherweise Kommunikationsprobleme zwischen Ihnen gibt. Denn während in
der Klageerwiderung steht, dass es überhaupt kein Problem sei, dass
Mitglieder in BdV-Newsletter und BdV-Info ihre Meinung äußern, so habe ich
mir mit einem Vorstoß zur Veröffentlichung, wie gesagt, schon einmal
ordentlich Ärger von Ihrer Seite eingehandelt. Vielleicht möchte Ihr
Rechtsanwalt die Gelegenheit nutzen, Sie darüber aufzuklären, was es für
Folgen haben kann, wenn Sie in einem zentralen Punkt der Verhandlung die
Wahrheit über die Maßen strapazieren und das die Gegenpartei auch noch
beweisen kann. Außerdem schreibe ich dem Aufsichtsrat, weil er den Verein
gegenüber dem Vorstand vertreten soll, was er nur kann, wenn er über
wesentliche Vorgänge im Verein informiert ist.



Können Sie uns nun bitte mitteilen, wieviel Zeichen wir in BdV-Info und
Newsletter bekommen können, und bis wann wir den Text einreichen müssen?
Falls Sie einer Veröffentlichung widersprechen, würde ich gerne den Grund
dafür erfahren, und wie sich das mit Ihrer Klageerwiderung in Einklang
bringen lässt.


Mit freundlichen Grüßen
Henning Thielemann

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Informatik

To: Lilo Blunck,
	Thorsten Rudnik,
	Heike Fricke,
	Michael Meyer,
	info@bundderversicherten.de
Cc: BdV-Aufsichtsratsvorsitzender Horst Gobrecht,
	BdV-Aufsichtsratsmitglied Joern Thiessen,
	BdV-Aufsichtsratsmitglied Franz-Theodor Schadendorf,
	"Mitglied des wissenschaftlichen Beirates Prof. Ulrich Meyer",
	kanzlei@hoth-kappel.de
From: Henning Thielemann
Date: Fri, 29 Feb 2008 17:27:34 +0100 (CET)
Subject: Re:_Kritische_Veröffentlichung_in_BdV-Info_und_BdV-Newsletter


Guten Tag Frau Blunck!


On Thu, 14 Feb 2008, Henning Thielemann wrote:

> Die Sache lässt sich sehr leicht erklären, wenn wir die folgenden zwei
> Dinge auseinanderhalten: Auf der einen Seite Ihre Klageerwiderung und auf
> der anderen Seite das Urteil. Aus dem Urteil lässt sich tatsächlich kein
> solcher Anspruch herauslesen, aus Ihrer Klageerwiderung hingegen schon.
> ...

Ich weiß nicht, wie ich Ihr Verhalten deuten soll. Sie haben gegenüber dem
Gericht schriftlich zugesichert, dass uns Vereinsmitgliedern, die sich im
übrigen um den Verbraucherschutz im BdV erhebliche Sorgen machen, die
BdV-Info jederzeit zur Verbreitung der von uns gewünschten Informationen
zur Verfügung steht. Nachdem Sie auf meine erste Anfrage recht zügig
antworteten, hoffte ich, dass ich auf weitere Fristen verzichten kann. Da
dies offensichtlich nicht funktioniert, hier nun die Frist. Es sollte
nicht weiter aufwaendig sein, uns mitzuteilen, wieviel Zeichen oder Wörter
wir im BdV-Info und Newsletter bekommen können und wann Redaktionsschluss
ist. Daher erwarte ich ihre Antwort nunmehr zum Dienstag, 4. März 2008.
Sollten wir bis dahin keine Antwort von Ihnen erhalten, müssen wir davon
ausgehen, dass Sie mit Ihrer Darstellung in der Klageerwiderung das
Gericht täuschen wollten.


Hier noch einmal der betreffende Ausschnitt aus der Klageerwiderung vom
2007-11-28 auf den Seiten 2-3 von 19, Erwiderung auf Anlage B1, 3:
  "Der BdV-Info steht den Klägern jederzeit zur Verbreitung der von ihnen
gewünschten Informationen zur Verfügung. [Die Kläger haben nicht
dargelegt, auf diesem Weg die übrigen Mitglieder nicht zu erreichen und
über die sie interessierenden Punkte nicht informieren zu können. Dem
Beklagten, der den BdV-Info herausgibt, liegt keine entsprechende Anfrage
oder konkrete Aufforderung vor.] Entsprechendes gilt für den vom Beklagten
herausgebrachten Newsletter. Auch hier können die Kläger sich jederzeit
als Mitglieder frei äußern. Sie erreichen auf diesem Weg, ebenso wie über
das Vereinsblatt, alle Mitglieder, da sowohl Newsletter als auch BdV-Info
regelmäßig herausgegeben werden. [Die Beklagten haben nichts dergleichen
auch nur versucht.]"


Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Henning Thielemann

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Informatik

Sonntag, 27. April 2008 - 21:53 Uhr (CEST)


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