Bis heute (2008-04-27) haben wir keine Veröffentlichung in der bdv-Info eingeräumt bekommen,
obwohl Frau Blunck vor Gericht behauptet hatte, dass das überhaupt kein Problem sei.
Nachfolgend unser zweiter und bislang letzter Versuch:
From: Henning Thielemann To: Lilo Blunck, Thorsten Rudnik, Heike Fricke, Michael Meyer, info@bundderversicherten.de Cc: BdV-Aufsichtsratsvorsitzender Horst Gobrecht, BdV-Aufsichtsratsmitglied Joern Thiessen, "Mitglied des wissenschaftlichen Beirates Prof. Ulrich Meyer", kanzlei@hoth-kappel.de Date: Thu, 07 Feb 2008 20:35:05 +0100 (MET) Subject: Kritische_Veröffentlichung_in_BdV-Info_und_BdV-Newsletter Guten Abend Frau Blunck! Es ist jetzt ziemlich genau ein Jahr her, es war am 2007-02-08, dass ich Sie um Stellungnahme zu meiner Schilderung der Versammlung 2006 (heute zu finden unter http://www.bund-der-verunsicherten.de/) und Platz für kritische Meinungsäußerung in einem BdV-Medium bat. Leider antworteten Sie mir damals nicht, sondern zogen es vor, Druck auf mich über einen Vorgesetzten auszuüben. Auf meine Bitte um Klärung haben Sie nicht reagiert, eine Entschuldigung habe ich nie erhalten. Umso mehr erstaunte mich, dass Sie im Verlaufe des Prozesses gegen die Beschlüsse der Versammlung 2006 mehrmals betonten, dass es Mitgliedern jederzeit möglich sei, sich frei zum Beispiel im BdV-Info zu äußern. So lese ich etwa in der Klageerwiderung vom 2007-11-28 auf den Seiten 2-3 von 19, Erwiderung auf Anlage B1, 3: "Der BdV-Info steht den Klägern jederzeit zur Verbreitung der von ihnen gewünschten Informationen zur Verfügung. Die Kläger haben nicht dargelegt, auf diesem Weg die übrigen Mitglieder nicht zu erreichen und über die sie interessierenden Punkte nicht informieren zu können. Dem Beklagten, der den BdV-Info herausgibt, liegt keine entsprechende Anfrage oder konkrete Aufforderung vor. Entsprechendes gilt für den vom Beklagten herausgebrachten Newsletter. Auch hier können die Kläger sich jederzeit als Mitglieder frei äußern. Sie erreichen auf diesem Weg, ebenso wie über das Vereinsblatt, alle Mitglieder, da sowohl Newsletter als auch BdV-Info regelmäßig herausgegeben werden. Die Beklagten haben nichts dergleichen auch nur versucht." Das ist eine, vorsichtig ausgedrückt, mutige Behauptung angesichts der Tatsache, dass ich eine 'entsprechende Anfrage' direkt an Sie, Frau Blunck, richtete und zwar unter etwa 20 Zeugen nebst eines E-Mail-Archives. Sie können mein Schreiben im Internet nachlesen und selbst entscheiden, ob es als 'entsprechende Anfrage' zu werten ist: http://de.blog.360.yahoo.com/versicherter?cq=1&p=23 Bei der Verhandlung am 2007-12-13 wiederum wollten Sie den BdV-Newsletter von unserer Meinungsäußerung ausnehmen. Sie begründeten dies damit, dass der BdV-Newsletter auch Nicht-Mitgliedern zugänglich ist. Ich kann dieses Argument nicht nachvollziehen, weil man die BdV-Infos ebenfalls im Netz herunterladen kann: http://www.bundderversicherten.de/bdv/BdVAkt/BdVInfo/default.htm Das halte ich auch für sinnvoll, weil der Bund der Versicherten gemeinnützig sein und nicht nur Mitglieder über Versicherungsfragen informieren soll. Möglicherweise darf ich Ihre aktuelle Aussage zur freien Meinungsäußerung im BdV-Info als Einlenken ansehen, als Start in einen besseren, demokratischeren BdV. Wir, die Kläger und andere kritische BdV-Mitglieder, möchten daher unsere Anfrage zur Veröffentlichung unserer Meinung in BdV-Info und Newsletter erneuern. Der Einzelrichter des Landgerichts hat 4 Seiten für angemessen gehalten. Dabei dürfe der Text nicht zensiert werden, muss sich aber innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegen, d.h. alle Tatsachenbehauptungen müssen zutreffen und der Text darf keine Schmähungen enthalten, die die Grenze der Meinungsäußerung überschreiten. Wir bereiten einen entsprechenden Artikel vor und benötigen dafür von Ihnen die Wort- oder Zeichenzahl, die vier BdV-Info-Seiten entspricht. Bitte teilen Sie uns außerdem mit, wann die nächste BdV-Info und der nächste BdV-Newsletter erscheinen (auch in Bezug auf die nächste Mitgliederversammlung) und bis wann wir den Text für diese Ausgaben einreichen müssen. Unsere Anfrage hat keinen ausschließenden Charakter. Wir sind nach wie vor auch an weitergehenden Möglichkeiten interessiert, andere Mitglieder zu erreichen, etwa über einen Verweis von bundderversicherten.de auf bund-der-verUNsicherten.de oder ein eigenständiges Thema zur Vereinsausrichtung im BdV-Forum ohne die bisher übliche Zensur. (siehe beispielsweise http://de.blog.360.yahoo.com/versicherter?cq=1&p=25 ) Außerdem würde uns interessieren, wie weit das Vorhaben gediehen ist, einen E-Mail-Verteiler für alle interessierten BdV-Mitglieder einzurichten. Dieses Vorhaben wurde auf der Versammlung 2006 von Frau Fricke angekündigt, tauchte aber im Protokoll bereits nicht mehr auf, was ich damals umgehend beanstandete: http://de.blog.360.yahoo.com/versicherter?cq=1&p=10 Dieser Punkt müsste sich anhand der Tonaufzeichnung wiederfinden lassen, sofern das Band da nicht (wie so häufig) ausgefallen sein sollte. Über eine positive Antwort (direkt an mich!) bis zum 15.02. würde ich mich sehr freuen! Henning Thielemann
Subject: AW:_Kritische_Veröffentlichung_in_BdV-Info_und_BdV-Newsletter Date: Tue, 12 Feb 2008 17:22:22 +0100 From: "Blunck, Lilo" To: "Henning Thielemann" Guten Tag, Herr Thielemann, haben Sie vielen Dank für Ihre sehr aufschlussreiche E-Mail. - Der Verlauf der Verhandlung ist Ihnen nicht mehr im Gedächtnis? Sie erinnern sich aber, dass Sie einen Kompromissvorschlag des Richters zu einer Veröffentlichung rundweg abgelehnt haben? - Sie haben das Urteil noch nicht vollständig lesen können? Herr Thielemann, empfiehlt sich vielleicht für alle Beteiligten, die Entscheidung mit Blick auf Ihr beschriebenes Anliegen nochmals sorgfältig abzuklopfen? Sie haben einen Veröffentlichungsanspruch in der von Ihnen beschriebenen Art aus dem Urteil herausgelesen? Falls das zutrifft, halten Sie mich bitte unbedingt auf dem Laufenden. Gern erwarte ich Ihre Nachricht bis zum 15.2.2008 (bitte ebenfalls direkt an mich!). Herzliche Grüßen aus Henstedt-Ulzburg Lilo Blunck Sprecherin des Vorstandes Bund der Versicherten Postfach 1153 24547 Henstedt-Ulzburg Tel. (04193)9904-0 Fax (04193)94221 E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de
To: Lilo Blunck, Thorsten Rudnik, Heike Fricke, Michael Meyer, info@bundderversicherten.de Cc: BdV-Aufsichtsratsvorsitzender Horst Gobrecht, BdV-Aufsichtsratsmitglied Joern Thiessen, BdV-Aufsichtsratsmitglied Franz-Theodor Schadendorf, "Mitglied des wissenschaftlichen Beirates Prof. Ulrich Meyer", kanzlei@hoth-kappel.de Subject: Re:_Kritische_Veröffentlichung_in_BdV-Info_und_BdV-Newsletter? Guten Tag Frau Blunck! On Tue, 12 Feb 2008, Blunck, Lilo wrote: > haben Sie vielen Dank für Ihre sehr aufschlussreiche E-Mail. - Der > Verlauf der Verhandlung ist Ihnen nicht mehr im Gedächtnis? Sie erinnern > sich aber, dass Sie einen Kompromissvorschlag des Richters zu einer > Veröffentlichung rundweg abgelehnt haben? - Sie haben das Urteil noch > nicht vollständig lesen können? Herr Thielemann, empfiehlt sich > vielleicht für alle Beteiligten, die Entscheidung mit Blick auf Ihr > beschriebenes Anliegen nochmals sorgfältig abzuklopfen? Sie haben einen > Veröffentlichungsanspruch in der von Ihnen beschriebenen Art aus dem > Urteil herausgelesen? Falls das zutrifft, halten Sie mich bitte > unbedingt auf dem Laufenden. Die Sache lässt sich sehr leicht erklären, wenn wir die folgenden zwei Dinge auseinanderhalten: Auf der einen Seite Ihre Klageerwiderung und auf der anderen Seite das Urteil. Aus dem Urteil lässt sich tatsächlich kein solcher Anspruch herauslesen, aus Ihrer Klageerwiderung hingegen schon. Hier noch einmal der betreffende Ausschnitt aus Ihrer Klageerwiderung vom 2007-11-28 auf den Seiten 2-3 von 19, Erwiderung auf Anlage B1, 3: "Der BdV-Info steht den Klägern jederzeit zur Verbreitung der von ihnen gewünschten Informationen zur Verfügung. [Die Kläger haben nicht dargelegt, auf diesem Weg die übrigen Mitglieder nicht zu erreichen und über die sie interessierenden Punkte nicht informieren zu können. Dem Beklagten, der den BdV-Info herausgibt, liegt keine entsprechende Anfrage oder konkrete Aufforderung vor.] Entsprechendes gilt für den vom Beklagten herausgebrachten Newsletter. Auch hier können die Kläger sich jederzeit als Mitglieder frei äußern. Sie erreichen auf diesem Weg, ebenso wie über das Vereinsblatt, alle Mitglieder, da sowohl Newsletter als auch BdV-Info regelmäßig herausgegeben werden. [Die Beklagten haben nichts dergleichen auch nur versucht.]" In diesem Abschnitt steht nichts davon, dass man als Mitglied erst vor Gericht ziehen und sogar noch den Prozess gewinnen muss, um sich in BdV-Info oder BdV-Newsletter als einfaches Mitglied zu äußern. Ich erkläre Ihnen auch gerne warum wir den "Kompromiss" des Richters nicht angenommen haben: Ich verstehe Ihre Klageerwiderung so, dass _alle_ Mitglieder das Recht der Veröffentlichung besitzen. Von daher ist nicht einzusehen, warum wir auf unsere Forderungen zur Wiederholung der Mitgliederversammlung verzichten sollen, um im Gegenzug ein Recht zu bekommen, dass ohnehin alle Mitglieder besitzen. Wohlgemerkt, wir haben den Vergleich als ganzes abgelehnt, an der Veröffentlichung sind wir aber nach wie vor interessiert, und haben dazu auch einen Hilfshilfsantrag gestellt. Nebenbei bemerkt finde ich die Regelung, dass alle Mitglieder sich frei in BdV-Info und Newsletter äußern dürfen, sehr sinnvoll. Sollte man sich dieses Recht immer erst vor Gericht erstreiten oder mit einem Vergleich erhandeln müssen, würde jede Veröffentlichung den veröffentlichenden Mitgliedern und dem Verein(!) mehrere tausend Euro kosten! Da kann von einer freien Meinungsäußerung oder demokratischen Mitbestimmung wohl kaum die Rede sein. > Gern erwarte ich Ihre Nachricht bis zum 15.2.2008 Gab es bei mir schon einmal Schwierigkeiten mit dem (zügigen) Beantworten Ihrer Schreiben? > (bitte ebenfalls direkt an mich!). Da es vor einem Jahr anscheinend Probleme mit dem E-Mail-Empfang beim BdV gab, so wie es auch regelmäßig Schwierigkeiten mit der Tonaufzeichnung der Mitgliederversammlung gibt, erlaube ich mir, ein paar mehr Leute anzuschreiben. Der Vorstand besteht ja aus drei Leuten. Ich nehme weiterhin ihre Rechtsanwaltskanzlei in die Empfängerliste auf, weil es möglicherweise Kommunikationsprobleme zwischen Ihnen gibt. Denn während in der Klageerwiderung steht, dass es überhaupt kein Problem sei, dass Mitglieder in BdV-Newsletter und BdV-Info ihre Meinung äußern, so habe ich mir mit einem Vorstoß zur Veröffentlichung, wie gesagt, schon einmal ordentlich Ärger von Ihrer Seite eingehandelt. Vielleicht möchte Ihr Rechtsanwalt die Gelegenheit nutzen, Sie darüber aufzuklären, was es für Folgen haben kann, wenn Sie in einem zentralen Punkt der Verhandlung die Wahrheit über die Maßen strapazieren und das die Gegenpartei auch noch beweisen kann. Außerdem schreibe ich dem Aufsichtsrat, weil er den Verein gegenüber dem Vorstand vertreten soll, was er nur kann, wenn er über wesentliche Vorgänge im Verein informiert ist. Können Sie uns nun bitte mitteilen, wieviel Zeichen wir in BdV-Info und Newsletter bekommen können, und bis wann wir den Text einreichen müssen? Falls Sie einer Veröffentlichung widersprechen, würde ich gerne den Grund dafür erfahren, und wie sich das mit Ihrer Klageerwiderung in Einklang bringen lässt. Mit freundlichen Grüßen Henning Thielemann Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Informatik
To: Lilo Blunck, Thorsten Rudnik, Heike Fricke, Michael Meyer, info@bundderversicherten.de Cc: BdV-Aufsichtsratsvorsitzender Horst Gobrecht, BdV-Aufsichtsratsmitglied Joern Thiessen, BdV-Aufsichtsratsmitglied Franz-Theodor Schadendorf, "Mitglied des wissenschaftlichen Beirates Prof. Ulrich Meyer", kanzlei@hoth-kappel.de From: Henning Thielemann Date: Fri, 29 Feb 2008 17:27:34 +0100 (CET) Subject: Re:_Kritische_Veröffentlichung_in_BdV-Info_und_BdV-Newsletter Guten Tag Frau Blunck! On Thu, 14 Feb 2008, Henning Thielemann wrote: > Die Sache lässt sich sehr leicht erklären, wenn wir die folgenden zwei > Dinge auseinanderhalten: Auf der einen Seite Ihre Klageerwiderung und auf > der anderen Seite das Urteil. Aus dem Urteil lässt sich tatsächlich kein > solcher Anspruch herauslesen, aus Ihrer Klageerwiderung hingegen schon. > ... Ich weiß nicht, wie ich Ihr Verhalten deuten soll. Sie haben gegenüber dem Gericht schriftlich zugesichert, dass uns Vereinsmitgliedern, die sich im übrigen um den Verbraucherschutz im BdV erhebliche Sorgen machen, die BdV-Info jederzeit zur Verbreitung der von uns gewünschten Informationen zur Verfügung steht. Nachdem Sie auf meine erste Anfrage recht zügig antworteten, hoffte ich, dass ich auf weitere Fristen verzichten kann. Da dies offensichtlich nicht funktioniert, hier nun die Frist. Es sollte nicht weiter aufwaendig sein, uns mitzuteilen, wieviel Zeichen oder Wörter wir im BdV-Info und Newsletter bekommen können und wann Redaktionsschluss ist. Daher erwarte ich ihre Antwort nunmehr zum Dienstag, 4. März 2008. Sollten wir bis dahin keine Antwort von Ihnen erhalten, müssen wir davon ausgehen, dass Sie mit Ihrer Darstellung in der Klageerwiderung das Gericht täuschen wollten. Hier noch einmal der betreffende Ausschnitt aus der Klageerwiderung vom 2007-11-28 auf den Seiten 2-3 von 19, Erwiderung auf Anlage B1, 3: "Der BdV-Info steht den Klägern jederzeit zur Verbreitung der von ihnen gewünschten Informationen zur Verfügung. [Die Kläger haben nicht dargelegt, auf diesem Weg die übrigen Mitglieder nicht zu erreichen und über die sie interessierenden Punkte nicht informieren zu können. Dem Beklagten, der den BdV-Info herausgibt, liegt keine entsprechende Anfrage oder konkrete Aufforderung vor.] Entsprechendes gilt für den vom Beklagten herausgebrachten Newsletter. Auch hier können die Kläger sich jederzeit als Mitglieder frei äußern. Sie erreichen auf diesem Weg, ebenso wie über das Vereinsblatt, alle Mitglieder, da sowohl Newsletter als auch BdV-Info regelmäßig herausgegeben werden. [Die Beklagten haben nichts dergleichen auch nur versucht.]" Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Henning Thielemann Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Informatik
Sonntag, 27. April 2008 - 21:53 Uhr (CEST)