2012-09-22: Mitgliederversammlung, Ablauf
Die Mitgliederversammlung wird dieses Mal von Herrn Wrocklage geführt,
weil Gobrecht erkrankt ist.
Im Vorstandbericht präsentieren sich Vorstandsvorsitzender
Kleinlein als Riester-Rebell
und stellvertretender Vorstandsvorsitzender Rudnik als der,
der für Kontinuität steht.
Herr Bluhm stellt Fragen zu Finanzen, Herr Reski antwortet,
Herr Ringel (oder Ginkel) sagt was zur Eigenkapitalquote.
Tobias Weissflog stellt sich als Unternehmensberater vor,
der schon viele Unternehmen in finanziell heiklen Situationen begleitet hätte,
aber noch keines hätte sich so schnell erholt, wie der BdV.
Folglich müsse man die Vereinsführung loben und nicht kritisieren.
(Man muss ja nicht so laut sagen, dass die beiden Aufsichtsratsmitglieder
Schadendorf und Gobrecht die finanzielle Schieflage sehenden Auges
haben passieren lassen.)
Seine Fürsprache für den Aufsichtsrat wird sich bald auszahlen:
Herr Weissflog hatte sich 2011 wie Axel Kleinlein
auf den Vorstandsposten beworben, wurde aber vom Aufsichtsrat nicht gewählt.
Seine Chance kommt am 2013-03-22
wo er nach dem Rauswurf von Kleinlein zu dessen Nachfolger ernannt wird.
Herr Junker findet,
dass in der bdv-Info zuviel über die KFZ-Versicherung gesprochen wird,
obwohl das nur die oberen 30% der Gesellschaft betrifft.
Ebenfalls überrepräsentiert sei das Thema Private Krankenversicherung,
was eigentlich nur die oberen 10% der Gesellschaft betrifft.
Rudnik entgegnet, dass die KFZ-Gruppenversicherung Wunsch der Mitglieder gewesen sei.
Der BdV arbeitet mit der VHV zusammen,
aber der BdV-Beitragsrechner zeige die 15 preiswertesten Versicherungen an.
Herr Junker wundert sich über Kostensteigerungen bei der BdV-Wissenschaftstagung,
und fragt sich, ob eine zweitägige Veranstaltung geplant sei.
Kleinlein entgegnet, dass zwei Tage geplant waren,
aber es doch bei einem Tag bleibt.
Weiterhin spricht sich Kleinlein gegen von-der-Leyens Vorschlag
einer Zwangsriesterrente aus.
Helmut Barthel bestätigt den Eindruck,
dass der PKV beim BdV zuviel Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Oskar Durstin sieht den BdV dagegen eher als PKV-Kritiker.
Herr Herbst schildert seine Geschichte der Berufsunfähigkeit.
Nach Beratung durch den BdV hatte er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen,
aber weil der BdV im Allgemeinen nicht zu einer Rechtsschutzversicherung rät,
habe er auf diese verzichtet.
Das rächt sich nun, weil der Berufsunfähigkeitsversicherer nicht zahlen will
und sich mit parteiischen Gutachten aus der Verantwortung ziehen will.
Die Gutachter- und Prozesskosten liegen inzwischen bei 21.000 Euro,
der Streitwert bei 90.000 Euro.
Er empfiehlt, die Beratung des BdV dahingehend zu ändern,
dass zu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung
auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird,
und zwar beide bei verschiedenen Gesellschaften.
Außerdem erwartet er,
dass der BdV für den Schaden durch die falsche Beratung aufkommt.
Herr Wrocklage verspricht, dass er sich dieses Falles annimmt.
Wolfgang Will stellt sich als Vertreter vom SoVD (Sozialverband Deutschland) vor,
welcher Rechtshilfe anbieten könne.
TOP: Entlastungen
- Entlastung Vorstandsvorsitzender Kleinlein:
- Ja: 58
- Nein: 6
- Enthalten: 1
- Entlastung Vorstandsmitglied Rudnik:
- Ja: 33
- Nein: 22
- Enthalten: 10
- Entlastung Vorstandsvorsitzender Wrocklage:
- Ja: 62
- Nein: 3
- Enthalten: 0
- Entlastung Aufsichtsratsvorsitzender Gobrecht:
- Ja: 35
- Nein: 25
- Enthalten: 5
- Entlastung des bereits ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes Prof. Römer:
- Ja: 44
- Nein: 10
- Enthalten: 21
- Entlastung Aufsichtsratsmitglied Wrocklage:
- Ja: 60
- Nein: 3
- Enthalten: 0
- Entlastung Aufsichtsratsmitglied Schadendorf:
- Ja: 30
- Nein: 27
- Enthalten: 6
TOP: Satzungsänderungsanträge
- Wir hatten beantragt in §1a der Satzung folgenden Satz einzufügen:
"Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind daher insbesondere solche Personen,
die Versicherungsvermittler i.S.d. §34d GewO
(i.d.F. vom 07. September 2007) sind
sowie deren abhängige Beschäftigte."
Damit würden auch Mitarbeiter der BdV-Mitgliederservice GmbH
aus dem Verein ausgeschlossen werden,
welche die Gruppenversicherungen des BdV verwaltet.
Herr Leuner schlägt vor,
den derzeitigen Mitgliederservice-Mitarbeitern
weiterhin die Vereinsmitgliedschaft zuzugestehen,
und sie nur neueingestellten Mitarbeitern zu versagen.
Trotz dieser Änderung verfehlt der Antrag die Zweidrittelmehrheit,
wenn auch nur knapp:
- Ja: 28
- Nein: 16
- Enthalten: 6
- Ein ähnlicher Antrag vom Vorstand
stellt auf die provisionsgesteuerte Vermittlung ab.
Der Antrag verfehlt ebenfalls knapp die Zweidrittelmehrheit:
- Ja: 26
- Nein: 18
- Enthalten: 2
- Im Folgenden geht es um die Absätze §3.2 und §3.3,
die Bedingungen für Aufnahme und Mitgliedschaft regeln.
Wir beantragen, dass erst die Aufnahme in §3.2
und dann die Mitgliedschaft in §3.3 behandelt wird.
Bisher war es genau umgekehrt.
- Bei der Aufnahme wollen wir der Mitgliederversammlung
nach dem Vorstand und dem Aufsichtsrat das letzte Wort geben,
weil in der Vergangenheit beide Gremien nach eigenen Interessen
aufgenommen und hinausgeworfen haben.
- Ja: 21
- Nein: 23
- Enthalten: 2
- Vorstand und Aufsichtsrat
möchten nur dem Aufsichtsrat ein Einspruchsrecht einräumen,
aber nicht der Mitgliederversammlung.
- Ja: 37
- Nein: 0
- Enthalten: 7
- Wir schlagen weiterhin vor,
dass sich die Kriterien der Mitgliedschaft
auf die Kriterien zur Aufnahme beziehen.
- Ja: 33
- Nein: 5
- Enthalten: 6
- Zu §4.4 beantragen wir,
dass die Mitgliederversammlung die Höhe der Beiträge festlegt
und nicht wie bisher der Aufsichtsrat.
Grund: Der Verein hatte lange Zeit Überschüsse angehäuft.
Sie hätten für neue Musterprozesse ausgegeben werden können,
oder aber die Beiträge hätten gesenkt werden können.
Stattdessen hat Frau Blunck beträchtliche Summen
in Gerichtsprozesse gegen Mitglieder gesteckt.
- Ja: 23
- Nein: 14
- Enthalten: 7
- Zu §5.1 beantragen wir,
dass auch beim Ausschluss aus dem Verein die Mitgliederversammlung
das letzte Wort haben soll.
Außerdem sollen Einsprüche aufschiebende Wirkung haben.
Bisher war es dem Vorstand möglich,
Mitglieder kurz vor einer Versammlung auszuschließen,
so dass eine gerichtliche Entscheidung dagegen
erst nach der Versammlung griff.
Das war bei uns Kritikern zum Beispiel bei der Versammlung 2008 der Fall.
- Ja: 21
- Nein: 17
- Enthalten: 6
- Aufsichtsrat und Vorstand haben ebenfalls einen Antrag zu §5.1
und haben unsere Klausel
zum Veto der Mitgliederversammlung übernommen.
- Ja: 38
- Nein: 3
- Enthalten: 4
- Zu §7.1 beantragen Vorstand und Aufsichtsrat die Ersetzung des ersten Satzes durch:
"Einmal jährlich soll in den ersten sechs bis neun Monaten
eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden."
- Ja: 41
- Nein: 1
- Enthalten: 1
- Zu §7.1 beantragen wir einen weiteren Satz
zu rotierenden Versammlungsorten:
"Die Örtlichkeit der jährlichen Mitgliederversammlung
wird von der Mitgliederversammlung des Vorjahres bestimmt.
Die Versammlungen müssen nicht am Vereinssitz stattfinden."
Für diesen Antrag bekommen wir auch Unterstützung
durch Kleinlein und Wrocklage.
Herr Boeck schlägt zudem vor,
jede Mitgliederversammlung zu einem kleinen öffentlichen Ereignis auszubauen.
- Ja: 28
- Nein: 10
- Enthalten: 3
- Bisher dürfen die Mitgliederversammlung,
der Aufsichtsrat, der Vorstand und 1% der Mitglieder
eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Wir wollen den möglichen Missbrauch durch den Vorstand eindämmen,
indem wir dessen Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
unter den Vorbehalt des Aufsichtsrates stellen.
Diese Änderung betrifft ebenfalls §7.1.
- Ja: 12
- Nein: 23
- Enthalten: 4
- Zu §7.1.2, Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat:
"Zu der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder vom Vorstand
unter Angabe der Tagesordnung
durch Bekanntgabe in der Mitgliederzeitung einzuladen.
Die Bekanntgabe der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie der Rechenschaftsberichte des Vorstands und des Aufsichtsrats
für das vorangegangene Geschäftsjahr,
des Geschäftsplanes für das laufende Jahr
und bereits eingereichter Anträge erfolgt auf der Homepage des Vereins,
auf schriftliche Anforderung auch in Papierform."
- Ja: 27
- Nein: 6
- Enthalten: 3
- Zu §7.1.2, abgeänderter Antrag von uns:
"Zwischen der Bekanntgabe gem. Satz 1 und 2
(wobei auf das Datum der Versendung der Mitgliederzeitung
und den Tag der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins abzustellen ist)
und dem Tag der Mitgliederversammlung
muss eine Frist von mindestens einem Monat liegen."
- Ja: 34
- Nein: 1
- Enthalten: 3
- Zu §7.1.2.3, Antrag von uns:
"Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens zwei Wochen
vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden
und begründet sein.
Alle fristwahrend eingereichten Anträge werden,
sofern nicht bereits anlässlich der Einladung zur Mitgliederversammlung geschehen,
unverzüglich auf der Homepage des Vereins bekannt gemacht."
- Ja: 30
- Nein: 0
- Enthalten: 2
- Zu §7.2, Antrag von uns:
Der Normalfall sollen geheime Wahlen und Abstimmungen sein
und offene Wahlen sollen nur auf Antrag stattfinden.
Besonders für Wahlen finde ich diese Regelung wichtig,
denn derzeit ist es so, dass man geheime Wahlen beantragen muss,
und derjenige der das tut, dem wird gleich allgemeines Misstrauen unterstellt.
Zumindest werden Anträge auf geheime Wahlen regelmäßig
mit einem deutlich vernehmbaren Murren beantwortet.
- Ja: 12
- Nein: 18
- Enthalten: 0
- Zu §7.5f, Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat:
"den Finanzplan des Vorstandes für das folgende Geschäftsjahr
mit den geplanten Budgetansätzen,
den der Vorstand der Mitgliederversammlung über den Aufsichtsrat vorlegt,
sowie über andere vom Aufsichtsrat oder dem Vorstand vorgelegte
oder von Mitgliedern eingebrachte Anträge,"
- Ja: 37
- Nein: 2
- Enthalten: 2
- Zu §8.2, Antrag von uns:
Aufsichtsrat soll Vorstand nicht nur bestellen, sondern auch abberufen können.
Bisher war in der Satzung nur die Bestellung geregelt.
Diese Satzung war 2006 von der Vorstandsvorsitzenden Blunck in Auftrag gegeben worden.
An ihre Abberufung hat sie offensichtlich nicht gerne gedacht.
Außerdem wollen wir einen schriftlichen Dienstvertrag für den Vorstand.
Auch dies hatte Frau Blunck abgelehnt.
- Ja: 30
- Nein: 0
- Enthalten: 0
- Zu §8.3, Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat:
Der letzte Satz soll entfallen:
"Bei Abstimmungen des Vorstands hat der Sprecher zwei Stimmen."
- Ja: 17
- Nein: 8
- Enthalten: 5
Tatsächlich kam es 2013 auf diese Weise zur dauerhaften Blockade im Vorstand.
- Zu §8.4, Antrag von uns:
"Arbeitsverträge und sonstige Dauerschuldverhältnisse
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
sowie Verträge mit einem Volumen von mehr als 25.000 Euro
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch den Aufsichtsrat."
- Ja: 24
- Nein: 2
- Enthalten: 5
- Zu §9.7, Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat:
"Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Aufsichtsratstätigkeit
neben der Erstattung von Aufwendungen eine Entschädigung,
welche in einer Aufsichtsratsordnung niedergelegt ist."
- Ja: 31
- Nein: 0
- Enthalten: 0
- Zu §12 Übergangsvorschriften:
Sind gegenstandslos geworden und sollen gestrichen werden.
- Ja: 30
- Nein: 0
- Enthalten: 0
Zwischendurch meldet immer mal wieder Herr Weissflog Bedenken an,
dass wir die Satzungsänderungsanträge diskutieren
und in geänderter Form abstimmen.
Dadurch würden die nichtanwesenden Mitglieder benachteiligt,
welche davon ausgehen, dass die Anträge so abgestimmt werden,
wie sie mit der Einladung versandt wurden.
Herr Wrocklage und Herr Bluhm entgegnen darauf,
dass es gerade der Sinn einer Mitgliederversammlung sei,
an den Anträgen zu feilen.
Das wäre gerade der Vorteil einer Mitgliederversammlung
gegenüber einer Briefwahl.
Samstag, 22. September
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