Ein Beitrag von Wolfgang Kaschube
Im Jahr 2013 stellte ich auf der Mitgliederversammlung einen Antrag auf eine neue benutzerfreundliche Forensoftware. Ich stimmte, unter der Zusage des Aufsichtsrates, dass man sich bemühen wolle, die technischen Fragen einer Implementierung zu klären, einer Verschiebung in das Jahr 2014 zu.
Im Jahr 2014 war wegen der Abstimmungen über die neue Satzung die Zeit für weitere Anträge so knapp, so dass ich einer weiteren Vertagung meines Antrages in das Jahr 2015 zustimmte.
Im Jahr 2015 konnte ich leider auf der Mitgliederversammlung nicht persönlich anwesend sein, hatte aber meinen Antrag form- und fristgerecht eingereicht. Obwohl es in der Satzung § 7, Abs. 4 heißt: "Über jeden Antrag ist eine Beschlussfassung herbeizuführen." kam die Versammlungsleitung diesem zwingenden Vorgehen nicht nach. Daher gab es weder eine Vorstellung noch eine Abstimmung über diesen Antrag. Auf eine Nachfrage durch einen beauftragten Anwalt, weshalb über den Antrag keine Beschlussfassung herbeigeführt wurde, antwortete Herr RA Stenger mittels fadenscheinigen Argumenten. Hier kurze Auszüge:
»Der Grund dafür, dass die Versammlungsleiterin Frau Castelló
diesen Antrag nicht in Berlin zur Abstimmung gestellt hat, liegt einfach darin,
dass in der Zwischenzeit die von Ihrem Mandanten angestrebte
"Implementierung einer zeitgemäßen Forensoftware"
(durch grundlegende Überarbeitung der bestehenden Software)
durchgeführt worden ist.
...
Gesagt werden muss aber auch,
dass ein Teil der von Ihrem Mandanten verlangten Features
tatsächlich oder rechtlich nicht möglich sind.
Dazu zählt z.B. das Anlegen von Benutzerprofilen,
weil die Forensoftware naturgemäß ausschließlich für Mitglieder,
nicht aber für Benutzer gedacht ist.
...
Ebenso wenig kann eine Funktion zur Verfügung gestellt werden,
mit der private Nachrichten versendet werden könnten.
Wäre dies möglich, würde der BdV in die Schuhe eines "Providers" schlüpfen,
was keinesfalls gewünscht ist.
...
Und schließlich wird der BdV auch nicht das umfangreiche Formatieren
eines Beitrages zulassen, denn dies würde bedeuten,
dass beispielsweise das Logo des BdV, vom BdV verwendete Farben,
Layout von Pressemitteilungen etc.
vom Nutzer vollständig verändert werden könnten.
Das kann nicht Funktion und auch nicht Sinn einer Forensoftware sein.
...
Insgesamt aber sind große Fortschritte zu verzeichnen.
Bei dieser Sachlage kann man festhalten,
dass eine zeitgemäße Forensoftware implementiert worden ist,
und dass darüber dann eine weitere Abstimmung nicht mehr erforderlich ist.«
Zunächst mache ich mir über eine reine Formalie Gedanken.
In einer ersten Antwort-E-Mail scheibt Herr RA Stenger,
dass er vom Vorstand beauftragt worden sei, auf unser Schreiben zu antworten.
Zunächst ging ich daher davon aus,
dass Herr RA Stenger in seiner Funktion als Aufsichtsrat
(Gremium Mitgliedervertretung) das Schreiben beantwortet.
Allerdings sieht es viel mehr so aus,
dass er vor allem als Rechtsanwalt beauftragt wurde,
was sich in dem voluminösen Briefkopf seiner Kanzlei wiederspiegelt
unter dem er geantwortet hat.
Meines Erachtens hätte er besser als Aufsichtsrat
unter dem Briefkopf/Absender des BdV antworten können,
denn als Aufsichtsratsmitglied fungieren und
gleichzeitig den BdV gegen ein Mitglied zu vertreten,
geht m.E. schlecht zusammen.
Zum Inhalt:
Selbst wenn es so wäre, wie dargestellt,
hätte der Antrag zur Abstimmung gestellt werden müssen,
denn überholt oder erfüllt ist er beileibe nicht.
Die ursprüngliche Forensoftware
wurde bislang nur in marginalen Punkten verbessert.
Wenn mein Antrag vergleichend neben die Wirklichkeit gestellt wird,
dann klaffen Lücken.
Schon gar nicht wurde die Software grundlegend überarbeitet.
Richtig ist, dass sie etwas bedienungsfreundlicher wurde. Nonsense ist die Aussage, dass ein Teil der Features tatsächlich oder rechtlich nicht möglich seien, so z.B. das Anlegen von Benutzerprofilen. Selbstverständlich sind die Mitglieder die Benutzer des Forums, und könnten in einer Forensoftware, die den Namen verdient, Profile anlegen und beispielsweise auch festlegen, ob sie innerhalb der Forensoftware ein Postfach einrichten wollen oder nicht. Das käme dann auch der Satzung § 4 Abs. 4 näher, dass sich Mitglieder untereinander ansprechen und austauschen können.
Auch dass der Verein zum Provider mutieren könnte, ist geradezu hanebüchen, denn es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass Mitglieder untereinander einen ausgiebigen Mailverkehr über die Forensoftware abwickeln würden. So würde ein Postfach (auch unter Pseudonym) eher lediglich eine erste Kontaktaufnahme ermöglichen.
Und was das Formatieren eines selbst geschrieben Beitrages mit dem Verändern der vom BdV vorgegebenen Forumsform (nicht veränderbar) zu tun haben könnte, zeigt eigentlich das Unwissen und anachronistische Denken eines internetfernen Aufsichtsrates.
Ich werde daher den Antrag (siehe im Mitgliederbereich unter Mitgliederversammlung 2015) erneut zur Abstimmung stellen und bitte dafür um Ihre Unterstützung.
Freitag, 22. Juli