Vielen Dank fuer die Zusendung. Sie
schreiben darin, dass meine Antraege nach Auffassung von Herrn von Holt nicht
abstimmungsfaehig sind. Wuerden Sie mir den Grund hierfuer nennen. Wie ist denn
die Ansicht des Versammlungsleiters dazu. M.E. waere dieser die dazu die
entscheidende Kompetenz und nicht Herr von Holt als Nichtmitglied. Welche
Funktion hat Herr von Holt ?
Mir faellt folgendes auf. Ich
erhalte das Protokoll ca. 7 Monate nach der Versammlung. Wuerden Sie mir diese
Verzoegerung bitte erklaeren. Kann ich noch Einspruch erheben. Ich tue das wegen
der Zurueckweisung meiner Antraege. In der Satzung steht allerdings, dass
Einwendungen nur binnen 2 Monaten nach der Mitgliederversammlung erhoben werden
koennen. Wie ist die Situation jetzt angesichts der verspaeteten Zustellung? Sie
haben mir zwar am 23.1.2007 ein Protokoll zugesandt, ohne Unterschrift des
Versammlungsleiters, weshalb ich das Protokoll fuer nicht authentisch gehalten
habe. Fuer einen Einspruch waere auch dieses Datum reichlich spaet
gewesen, ich haette nur einen Tag Zeit gehabt, was fuer ein so inhaltsreiches
Dokument nicht verlangt werden kann.
Mit freundlichen Gruessen, Hans-Chr.
Lienke