Freiabo "Verbraucher und Recht" für Gerichte?
Zur Vorgeschichte:
Es ist im Versicherungsrecht heute ausgesprochen schwierig,
verbraucherfreundliche Entscheidungen zu publizieren.
Die versicherungsrechtliche Standard-Fachzeitschrift namens "Versicherungsrecht" (VersR)
wird in Gesellschafterversammlung und Schriftleitung
von Vertretern der Versicherungswirtschaft beherrscht.
Das einzige von der Verbraucherseite unterstützte Periodikum,
die "Verbraucher und Recht" (VuR),
ist nur wenig bekannt und noch weniger verbreitet.
Rechtsanwalt Bluhm, der bereits einige Prozesse
erfolgreich für den Bund der Versicherten geführt hat,
setzt sich seit der Amtszeit von Frank Braun dafür ein,
dass der BdV die von ihm selbst errungenen und
die ihm auf anderen Wegen bekannt werdenden verbraucherfreundlichen Entscheidungen
zu Fragen des Versicherungsrechts in der VuR publiziert.
Genausolange versucht Herr Bluhm den BdV davon zu überzeugen,
allen Landes- und Oberlandesgerichtsbibliotheken
und ausgewählten Amtsgerichtsbibliotheken
ein Freiabonnement der VuR zu spendieren.
Auf diese Weise könnte ein Gegengewicht zur Allmacht
der von der Versicherungswirtschaft beherrschten VersR geschaffen werden.
Das letzte Mal hat Herr Bluhm diesen Vorschlag gegenüber dem wissenschaftlichen Beirat
im Zusammenhang mit der Übersendung von aktuellen Urteilen im Versicherungsrecht geäußert.
Geld für die Umsetzung hätte der BdV, und Anfragen auf Mitgliederversammlungen,
wie mit dem derzeitigen Überschuss der Mitgliedsbeiträge umgegangen werden soll,
werden damit abgefertigt, dass unkalkulierbare Kosten aus Prozessen entstehen könnten.
Für Mitgliederwerbung dagegen ist das Geld offenbar da.
Siehe BdV-Stand auf der Messe "Du und deine Welt".
Frau Blunck hat Herrn Bluhm anscheinend zu ihrem Lieblingsfeind erkoren
und will ihn bei jeder Gelegenheit verleumden.
Sie ist sich auch nicht dafür zu schade,
seine gut gemeinten Vorschläge zu diesem Zwecke auszuschlachten.
Obwohl Herr Bluhm mit der Klage von 10 BdV-Mitgliedern
gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2006
weder als Kläger noch als Anwalt noch als Beklagter zu tun hat,
und auch seine Verbindung zum früheren Vorstandsvorsitzenden Trawöger
lediglich im Betrieb einer Außensozietät besteht,
nutzt Frau Blunck selbst die Klageerwiderung des Vereines vom 2007-06-11,
um Schmutz gegen Rechtsanwalt Bluhm auszuteilen.
Auch die bereits früher hier behandelte Beschuldigung
der angeblichen Einforderung eines leistungslosen Gehaltes wärmt sie wieder auf.
So schreibt der damals für die Klageerwiderung zuständige Rechtsanwalt Matthias Boot
in der Klageerwiderung auf den Seiten 5 und 6:
"1. Klarstellungen zum Sachverhalt und dessen Bewertung
a) Entflechtung der Aufgabenbereiche von Vorstand und Geschäftsführung
[...]
Die bisherige Satzung sieht in § 7 die Zusammenfassung von operativer Geschäftsführung und
Kontrollfunktion in einem Gremium vor. Die mangelnde Kontrolltätigkeit durch ein eigenständiges,
personell unabhängiges Organ kann Begehrlichkeiten wecken und eine neutrale Beurteilung von
Geschäften mit nahe stehenden Personen erschweren.
Zunehmend entwickelte sich dieser Umstand zu einem Risiko des beklagten Vereins.
Dies konkretisierte sich z.B. darin, dass die Anwaltssozietät Bluhm/Trawöger
(= 1. Vorsitzender und Versammlungsleiter der a.o. Mitgliederversammlung)
- den beklagten Verein mit Schreiben vom 26. September 2004 zum Abschluss eines Beratervertrages
mit einem monatlichen Pauschalhonorar aufforderte, der keine Leistungsbeschreibung enthielt, und
- mit dem Vorschlag einer vom Verein zu finanzierenden Marketing-Aktion mit Schreiben vom 08.
Januar 2007 an den wissenschaftlichen Beirat des Vereins herantrat.
"
Freitag, 19. Oktober 2007 - 17:41 Uhr (CEST)
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