2008-01-03: Gericht weist Klage ab

Das Gericht hat unsere Klage abgewiesen.
Das Neue Deutschland berichtet am 04.01.2008 darüber.

Ich schrieb folgenden Leserbrief:




Liebe Redaktion des Neuen Deutschlands!

Erst einmal vielen Dank, dass Sie sich in der Ausgabe vom 18.12.2007 dem
Gerichtsverfahren gegen den Bund der Versicherten angenommen haben. Als
einer der Kläger möchte folgendes dem Artikel hinzufügen:
  1. Die neun Kläger sind nach wie vor Mitglieder im Verein. (Ein Kläger
    von ursprünglich 10 ist wegen gesundheitlicher und finanzieller Probleme
    aus dem Verein ausgetreten und wurde vom BdV ganz unbürokratisch ohne die
    übliche Kündigungsfrist entlassen.)
  2. Die jährliche Beitragssumme lässt sich wie folgt abschätzen: 50.000
    Mitglieder mal maximal 40 Euro Beitrag macht höchstens 2 Mio Euro.
    Wieviele Mitglieder ermäßigten Beitrag bezahlen, wissen wir hingegen
    nicht.
  3. Die Politik hat sich nicht erst mit der Mitgliederversammlung 2006 zum
    schlechten gewendet, aber diese Versammlung stellte mit dem Putsch einen
    besonderen Schub in der Abwärtsbewegung dar.
  4. Die neue Satzung trat in Kraft, weil die BdV-Führung erfolgreich
    Beschwerde gegen den von vielen Mitgliedern (nicht nur den Klägern)
    erwirkten Eintragungsstopp geführt hatte. Die Zivilkammer 21 hatte ohne
    Anhörung der Mitglieder die Eintragung begründet und veranlasst und die
    BdV-Mitglieder nicht einmal darüber informiert. Der Richter Dr. Nitzschke
    argumentierte in der Verhandlung ausschließlich aufgrund dieses
    Beschlusses. Offensichtlich sagten wir ihm etwas neues, als wir erwähnten,
    dass uns die ZK 21 bei ihrer Entscheidung nicht einbezogen hat.
  5. Die 78.000 Euro Gehalt + Dienstwagen und -wohnung von Frau Blunck sind
    kein Geheimnis, denn dies wurde auf der Mitgliederversammlung 2006 ganz
    offiziell mitgeteilt. Interessant ist vielleicht noch, dass Frau Blunck
    ihre Pension vom Deutschen Bundestag nicht gefährden wollte und deswegen
    keine Angestelltentätigkeit annehmen wollte, sondern die Vergütung als
    Aufwandsentschädigung ausgezahlt haben wollte.
  6. Der vom Richter vorgeschlagene und von der BdV-Führung befürwortete
    Vergleich, dass die Kläger in der Mitgliederzeitschrift (einmalig)
    »ausführlich und unzensiert« ihre Kritik äußern dürften, ist keine
    grundsätzlich neue Idee. Als ich die BdV-Geschäftsführerin Frau Blunck im
    Februar 2007 um Stellungnahme zu meinem Gedächtnisprotokoll unter
    http://www.bund-der-verUNsicherten.de/
    und Platz in der BdV-Info bat, antwortete sie mir nicht, sondern
    schwärzte mich bei meinem Chef an. Außerdem wurde ein entsprechender
    Beitrag von mir im BdV-Forum zensiert. Siehe:
    http://de.blog.360.yahoo.com/versicherter?cq=1&p=23
    http://de.blog.360.yahoo.com/versicherter?cq=1&p=25


Nun hat das Gericht am 03.01. sein Urteil gegen uns gesprochen und ganz im
Sinne der BdV-Führung den Streitwert schön hoch bei 110.000 Euro
angesiedelt.

Donnerstag, 17. Januar 2008 - 21:54 Uhr (CET)


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