2009-08-27: Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg

Mit Urteil vom 27. August ermöglicht uns das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Zugang zu den Mitgliederdaten des BdV über ein Treuhänder. Unser Angriff der Beschlüsse der Versammlungen 2006 wurde zurückgewiesen.

Auch bei der ersten mündlichen Verhandlung am 2. Oktober 2008 wiederholte Frau Blunck ihre Behauptung, dass es gar kein Problem für Mitglieder wäre, etwas in der BdV-Info zu veröffentlichen. Diese Behauptung stellte sie bereits vor dem Landgericht Hamburg auf und inzwischen hat sie schon zwei meiner Anfragen zu Veröffentlichungen in der BdV-Info abgelehnt. Als sie bei der ersten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht ihre Behauptung wiederholte, konnte aber einer der Richter einwenden, dass der Vorstand da in der Praxis anscheinend gemauert hätte. Daraufhin erklärte Frau Blunck, dass natürlich keine Thielemann-Texte damit gemeint seien, ob denn die Richter überhaupt schon einmal einen Text von mir gelesen hätten oder einen von diesen Texten von Herrn Bluhm. (siehe auch obiges Urteil, Seite 9 oben und Seite 21, Absatz 3e)

Donnerstag, 27. August


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