2010-10-25: BGH weist Revision des BdV gegen das OLG-Urteil zurück

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss am 2010-10-25 die Revision des BdV(-Vorstandes) zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte uns in einem Urteil den Zugang zu allen Vereinsmitgliedern über einen Treuhänder ermöglicht. Bislang konnten wir die Vereinsmitglieder jedoch nicht anschreiben, weil Frau Blunck nach jenem OLG-Urteil den Rechtsanwalt Hoth nochmals durch einen anderen Rechtsanwalt ersetzt hat (Tetzlaff), welcher nun versuchte, die Vollstreckung aus dem Urteil aufgrund von Datenschutzbedenken zu verhindern. Das sah im Einzelnen so aus:

  1. Frau Blunck hatte Revision beim BGH eingereicht.
  2. Sie hat die Ernennung des Treuhänders durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamburg angegriffen (aufgrund §23 EGGVG, wenn Sie es genau wissen wollen).
  3. Sie hat in der jüngsten Ausgabe der BdV-Info 2010/2, eine Postkartenaktion gestartet, bei der die Mitglieder gedrängt werden, der Weitergabe ihrer Adressen an den Treuhänder zu widersprechen - ohne natürlich zu erwähnen, um welche Angelegenheit es eigentlich geht.

Der BGH hat nun noch einmal festgestellt, dass die Herausgabe der Mitgliederdaten an einen Treuhänder völlig in Ordnung ist, weil wir in einem Verein sogar Anspruch auf direkte Einsicht in die Mitgliederliste haben.

Mittwoch, 24. November


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