Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss am 2010-10-25 die Revision des BdV(-Vorstandes) zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte uns in einem Urteil den Zugang zu allen Vereinsmitgliedern über einen Treuhänder ermöglicht. Bislang konnten wir die Vereinsmitglieder jedoch nicht anschreiben, weil Frau Blunck nach jenem OLG-Urteil den Rechtsanwalt Hoth nochmals durch einen anderen Rechtsanwalt ersetzt hat (Tetzlaff), welcher nun versuchte, die Vollstreckung aus dem Urteil aufgrund von Datenschutzbedenken zu verhindern. Das sah im Einzelnen so aus:
Der BGH hat nun noch einmal festgestellt, dass die Herausgabe der Mitgliederdaten an einen Treuhänder völlig in Ordnung ist, weil wir in einem Verein sogar Anspruch auf direkte Einsicht in die Mitgliederliste haben.
Mittwoch, 24. November