Aufsichtsrat bricht sein Versprechen eines vertraulichen Gespräches
- Bereits im Dezember 2007 hatte Herr Bluhm (und unabhängig davon auch Herr Meyer)
dem Aufsichtsrat ein Gespräch zur Information über die Situation des Vereines aus seiner Sicht angeboten.
Dieses Gesprächsangebot wurde nicht nur endgültig und ohne Begründung im Februar 2008 abgelehnt,
sondern diente zudem als Vorwand für einen Ausschluss von Herrn Bluhm aus dem Verein noch im selben Monat
und der Kündigung seiner Gruppenversicherungsmitgliedschaften zum Ende 2008.
Sein Gesprächsangebot wurde als "unsachliche Beeinträchtigung des Vereinsfriedens" aufgefasst.
Damit bestätigte sich unser Verdacht, dass der Aufsichtsrat,
der mit Wunschkandidaten des Vorstandes besetzt wurde,
den Vorstand nicht kontrollieren soll, sondern den Frieden mit ihm wahren soll,
und diesen hat nun Herr Bluhm dadurch gestört,
dass er dem Aufsichtsrat Dinge über den Vorstand sagen könnte,
die der Vorstand verständlicherweise geheim halten möchte.
- Unabhängig von den ausdrücklichen Gesprächsangeboten von Bluhm und Meyer
habe ich den Aufsichtsrat regelmäßig in Kopie an meiner E-Mail-Korrespondenz mit dem Vorstand beteiligt.
Damit könnte der Aufsichtsrat über viele wichtige Vorgänge informiert sein.
- An den Mitgliederversammlungen für 2007 und 2008 am 13.09.2008 durfte ich selbst nicht teilnehmen,
weil ich am 05.09.2008 ausgeschlossen worden war
und weil das Landesgericht zuvor und das Oberlandesgericht Hamburg noch am selben Tag
eine einstweilige Verfügung dagegen wegen angeblich fehlender Erstbegehungsgefahr abgelehnt hatten.
Von den Teilnehmern wurde mir jedoch zugetragen,
dass der Aufsichtsrat sich offen gegenüber den Vorstandskritikern gezeigt haben soll.
Unter anderem schlug er ein Gespräch zwischen Aufsichtsrat (nur diesem) und den Vorstandskritikern vor,
dies unter Einschluss eines Moratoriums für alle laufenden Streitfälle,
mit Ausnahme solcher, in denen Notfristen liefen.
Dies ergibt auch Sinn, denn warum sollten noch mehr Scherben verursacht werden,
wenn das Gespräch gerade dazu dienen sollte, weitere Scherben zu vermeiden.
Die Kritiker des Vorstandes und Kläger gegen die Beschlüsse der Versammlung 2006
waren mit der Vorgehensweise sofort einverstanden
und hätten, sobald das Gespräch mit dem Aufsichtsrat fest vereinbart ist,
auch die anstehende Berufungsverhandlung am 02.10.2008 entsprechend verschoben.
- Das Moratorium hat der Aufsichtsrat jedoch umgehend mit Mails vom 16. und 22. September 2008 widerrufen.
Erkennbar war der Vorstand zu einem solchen Moratorium nicht bereit.
Tatsächlich hat er seine prozessualen Angriffe gegen die Vorstandskritiker noch intensiviert.
Da der Aufsichtsrat nach der vom heutigen Vorstand gewünschten Satzung nicht die Kompetenz hat,
ein Moratorium gegen den Willen des Vorstands zuzusagen,
haben die Vorstandskritiker den Widerruf dieses Moratoriums akzeptiert,
obwohl sie ihn gegenüber dem Aufsichtsrat kritisiert haben.
- Aufgrund von Schwierigkeiten, einen gemeinsamen Termin für den Aufsichtsrat zu finden,
kann Ende September das versprochene Gespräch erst für den 29. Oktober 2008
zwischen dem Aufsichtsrat und den Vorstandskritikern geplant werden.
Am 10. Oktober 2008 jedoch erreicht uns eine E-Mail vom Aufsichtsratsvorsitzenden Gobrecht,
dass der Termin für ein Gespräch zwischen Aufsichtsrat und Vorstandskritikern
nun durch Vergleichsverhandlungen für das beim Hanseatischen Oberlandesgericht anhängige Berufungsverfahren
unter Teilnahme des Vorstands und der Vorstandsanwälte (hier: Rechtsanwälte von Holt und Hoth) ersetzt werden soll.
Dies geschah auf Bitte (Drängen?) des Vorstandes.
Das muss man sich auf de Zunge zergehen lassen:
Der Aufsichtsrat findet unter großen Schwierigkeiten einen Termin,
an dem sich alle drei Aufsichtsratsmitglieder Zeit nehmen können,
und dann lässt er sich den Termin vom Vorstand aus der Hand nehmen,
für eine Angelegenheit, bei der der Aufsichtsrat überhaupt nicht anwesend sein muss.
Der Vorstand maßt sich also an,
die Vereinbarungen zwischen Aufsichtsrat und seinen Gesprächspartnern, den Vorstandskritikern,
über den Haufen zu werden -
und der Aufsichtsrat verteidigt dieses Vorgehen auch noch.
Es werden von uns Kritikern verschiedene E-Mails an Gobrecht geschickt,
dass wir mit dieser Umfunktionierung des Termins nicht einverstanden sind.
Herr Valentien schickt beispielsweise ein Schreiben an Herrn Gobrecht,
indem er aus seiner Berufserfahrung heraus argumentiert,
warum zunächst ein Gespräch allein zwischen Aufsichtsrat und Vorstandskritikern stattfinden sollte.
Wir können außerdem davon ausgehen,
dass der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig oder wenigstens weit unkomplizierter
vertrauliche Gespräche miteinander führen können,
sodass es nur legitim ist,
dass auch wir auf einem vertraulichen Gespräch mit dem Aufsichtsrat bestehen.
Am 21. Oktober führt Gobrecht aus, warum er meint,
dass das versprochene Gespräch zugunsten von Vergleichsverhandlungenen verschoben werden solle.
Er sieht sich nicht in der Rolle der Vertretung der Mitglieder,
sondern in der Rolle einer Moderation zwischen Vorstand und seinen Kritikern.
Wir geben bekannt, dass wir erst die Einlösung der Vereinbarung vom 13. September 2008
(Gespräch nur mit dem Aufsichtsrat) erwarten
und dann an die Vergleichsverhandlungen gehen wollen.
Damit ist das Treffen vom 29.10. geplatzt.
- In je einer Mail am 27. Oktober 2008
bitten Herr Bluhm und Herr Reclam um einen neuen Termin für das vereinbarte Gespräch
mit dem Aufsichtsrat.
Hierauf hat Herr Gobrecht mit Mail vom 04. November 2008 unter anderem den 24. November 2008 angeboten.
Dieses Angebot haben wir mit Mail vom 12. November 2008 angenommen und deutlich gemacht,
dass wir eine Teilnahme des Vorstands oder seiner anwaltlichen Berater nicht akzeptieren würden.
- Mit Mail vom 18. November 2008, also eine Woche vor dem Gespräch,
hat Herr Gobrecht dann mitgeteilt,
dass auf Seiten des Aufsichtsrats "zwei anwaltliche Vertrauenspersonen" teilnehmen werden.
Benannt hat er diese "Vertrauenspersonen" auch auf Nachfrage nicht,
doch gehört nicht allzu viel Fantasie zu der Annahme,
dass es sich wieder um die Vorstands-Anwälte von Holt und Hoth handelt.
- Mit Mail vom 19. November 2008 hat Herr Bluhm dargelegt und erneut begründet,
warum das geplante "Erstgespräch" mit dem Aufsichtsrat vertraulich sein muss
und daher weder eine Teilnahme des Vorstands
noch eine Teilnahme von Vorstands-Dienstleistern ("Augen und Ohren") in Betracht kommt.
Er hat den Aufsichtsratsvorsitzenden wiederum gebeten, mitzuteilen,
welche "Vertrauenspersonen" er im Auge hat.
- Mit Mail vom 20. November 2008 (12:35 Uhr) hat Herr Gobrecht es erneut abgelehnt,
die Vorstandskritiker vollständig über den von ihm vorgesehenen Teilnehmerkreis aufzuklären und
sich auf den Standpunkt gestellt, dass es alleine Sache des Einladenden sei,
darüber zu entscheiden, wer auf seiner Seite an einem Gespräch teilnimmt.
- Mit Mail vom 20. November 2008 (14:39 Uhr) hat Herr Bluhm klargestellt,
dass über den Teilnehmerkreis eines Gesprächs notwendigerweise alle Gesprächsteilnehmer entscheiden,
nicht nur der Einladende.
Er wiederholt, dass die Vorstandskritiker zu einem Gespräch im Beisein von Vorstands-Vertrauten nicht bereit seien
und erneut um Mitteilung gebeten, welche "Vertrauenspersonen" gemeint sind.
Wenn der Aufsichtsrat bei seiner Auffassung bliebe,
dass nur der Einladende über den Teilnehmerkreis entscheidet,
dann böten wir die Einladung zu einem Gespräch an,
bei dem entsprechend wir über den Teilnehmerkreis entscheiden.
- Hierauf antwortete der Aufsichtsrat nicht mehr,
woraufhin wir dem Aufsichtsrat schrieben,
dass wir das Gespräch als geplatzt betrachten.
Wie erwartet, hatte der Vorstandsanwalt Hoth dann dem Oberlandesgericht
das Scheitern der Gespräche mit dem Aufsichtsrat
und gleich noch das Scheitern von Vergleichsverhandlungen uns in die Schuhe geschoben.
Es zeigt sich wieder einmal,
dass man in der Politik
(Frau Blunck und alle Aufsichtsratsmitglieder sind Parteipolitiker)
niemals etwas ablehnt
und stattdessen unter inakzeptablen Bedingungen zusagt,
damit der Verhandlungspartner ablehnen muss und damit den schwarzen Peter hat.
Mittwoch, 31. Dezember 2008 - 16:50 Uhr (CET)
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