Der Aufsichtsratsvorsitzende Horst Gobrecht erklärt im BdV-Newsletter vom 2013-05-07:
"Aktuelle Veränderungen beim Bund der Versicherten e. V.
der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende des BdV, Senator a. D. Hartmuth Wrocklage, hat mir heute mitgeteilt, dass er mit heutiger Wirkung sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates niederlegt. Zur Begründung wies Herr Wrocklage darauf hin, dass er damit die Folgerung aus der mehrheitlichen Aufsichtsratsentscheidung zur Entlassung des damaligen Vorstands des BdV am 21. März 2013 ziehen wolle.
Der Aufsichtsrat, Herr Schadendorf und ich, haben diesen Rücktritt mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Herr Wrocklage hat nicht nur als Vorstandsvorsitzender im Jahre 2011, sondern seither auch als Aufsichtsratsmitglied sehr engagiert die Verbraucherschutzaktivitäten gefördert. Gleichwohl hat der Aufsichtsrat sein Ausscheiden zu respektieren.
Auch der Vorstand, die Herren Weissflog und Leuner, bedauern das Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat von Herrn Wrocklage sehr.
Sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand bedanken sich bei Herrn Wrocklage für die außerordentlich engagierte Zusammenarbeit und seine vielen Verdienste im Interesse des BdV."
Im Respektieren von Rücktrittsentscheidungen ist Herr Gobrecht ganz große Klasse. So ähnlich wie jetzt klangen auch seine Krokodilstränen, nachdem er Prof. Römer aus dem Aufsichtsrat geekelt hatte. Das Sprichwort "der Klügere gibt nach" trifft auf den BdV in vollem Umfang zu. Auf diese Weise haben die Versicherten schon zahlreiche engagierte Streiter für ihre Sache verloren.
Allerdings ist Herr Wrocklage nicht ganz unschuldig an der Situation. Die Mitglieder hätten Herrn Gobrecht vielleicht schon 2011 den Laufpass gegeben, wenn Wrocklage seine Kandidatur nicht davon abhängig gemacht hätte, dass Gobrecht im Aufsichtsrat bleibt.
Es bleibt also dabei, dass wir eine außerordentliche Mitgliederverammlung wollen, und dieser Wunsch durch den Rücktritt Wrocklages noch verstärkt wird. Wir haben schon etwa die Hälfte der nötigen Anträge zusammen, benötigen aber noch etwa 300! Falls Sie noch keinen Antrag eingesandt haben, dann wäre jetzt eine günstige Gelegenheit, unseren
herunterzuladen, auszudrucken, auszufüllen und ihn als Brief (Vorder- und Rückseite) oder per Fax (nur die Vorderseite) so schnell wie möglich an Herrn Bluhm zu schicken. Vielen Dank!
Im Übrigen dürfen laut Satzung auch Aufsichtsrat oder Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Es gab Offene Briefe von Oskar Durstin und Axel Trawöger, die genau dies forderten. Dies würde uns den Aufwand ersparen, die Mitgliederkontaktdaten in Erfahrung zu bringen und Anträge zu sammeln. Offensichtlich wollen aber sowohl der alte Aufsichtsrat als auch der neue Vorstand die Sache lieber aussitzen. Allein dafür ist ihnen meine Stimme zu ihrer Abwahl sicher.
Nachdem wir uns das Osterfest mit dem ersten Anlauf zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung als Antwort zum Rauswurf von Kleinlein um die Ohren geschlagen haben, kommt das Pfingstfest gerade recht, um sich mit dem zweiten Anlauf in Folge von Wrocklages Rücktritt zu befassen. Vielen Dank, Herr Gobrecht!
Samstag, 18. Mai