Ich kann nicht zur Mitgliederversammlung kommen.
Kann ich jemandem meine Stimmrechte übertragen?
Die Antwort ist kurz: Nein.
Die logische nächste Frage:
Warum schreiben wir das dann nicht in die Satzung hinein?
Die Antwort ist:
Noch viel einfacher als den Mitgliedern
fällt es dem Vorstand, sich an Mitglieder zu wenden und
Stimmvollmachten auf sich oder auf Vertraute zu vereinigen.
Der Vorstand hat Zugriff auf alle Mitgliederdaten,
die einfachen Mitglieder nicht.
Sie halten das für eine rein theoretische Erwägung?
Hierzu ein Beispiel:
Zur Mitgliederversammlung 2006 war es ungewöhnlich voll.
War das so weil viele Mitglieder an der neuen Satzung mitwirken wollten?
Wahrscheinlich nicht,
denn viele der Antragsteller zur neuen Satzung waren gar nicht anwesend.
Es war vielmehr deshalb so voll,
weil Frau Blunck kraft ihrer Macht als Chefin verfügt hatte,
dass alle Mitarbeiter mit Freunden und Verwandten zu erscheinen haben.
Jetzt stellen Sie sich vor,
die Freunde und Verwandte müssten nicht einmal mehr auf der Versammlung erscheinen,
sondern könnten ihre Stimmrechte dem jeweiligen Mitarbeiter übertragen.
Problem Nummer 2:
Wem wollen Sie Ihre Stimme übertragen?
Wir im Kreis der Kläger gegen Blunck und Co.
haben zwar alle im Wesentlichen das gleiche Ziel im Auge,
doch im Detail hat natürlich jeder von uns seine eigene Meinung.
Also: Woher wissen Sie, wer Ihre Interessen am besten vertritt?
Kann ich per Brief oder per Internet wählen?
Die Antwort ist kurz: Nein.
Die logische nächste Frage:
Warum schreiben wir das dann nicht in die Satzung hinein?
Jedem Beschluss geht eine Diskussion voraus.
Eine Satzungsänderung wird häufig nicht so angenommen, wie sie beantragt wird.
Vor dem Beschluss zur Abberufung des Aufsichtsrates beispielsweise
sollte auf jeden Fall der Aufsichtsrat Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
Erst in der Diskussion werden Probleme deutlich,
die der Antragsteller evtl. nicht bedacht hat.
Sie sagen, in manchen Fällen liegt die Sache so klar,
dass man keine Diskussion benötigt und daher auch von fern abstimmen kann?
Dazu ein Beispiel in drei Akten:
-
In unserem Rechtsstreit mit Blunck und Co.
über die Herausgabe der Mitgliederadressen
legte uns Frau Blunck am 7. August 2009 die Kopien von 8 Briefen vor,
in denen BdV-Mitglieder Frau Blunck die Herausgabe ihrer Adressen
an einen Treuhänder untersagten.
Die Briefe bezogen sich jeweils auf ein Telefonat,
das Frau Blunck mit ihnen geführt hatte.
Offensichtlich hatte Frau Blunck ihnen am Telefon genau das erzählt,
was nötig war, um sie zum Aufsetzen eines solchen Schreibens zu bewegen.
Dazu gehörte anscheinend nicht,
dass wir Auskunft zu den Mitgliederdaten begehrten,
weil wir die Mitglieder von der fatalen Entwicklung
des Vereines unterrichten wollten.
-
Weil die 8 Mitglieder offenbar nicht ausreichten,
legte Frau Blunck am 18. August mit einem
Schreiben
an alle Mitglieder nach.
Ich
berichtete
bereits darüber.
Das Schreiben ist ein kleines Meisterwerk der Täuschungskunst,
das muss ich ganz sportlich einräumen.
Dem Anschreiben nach geht es scheinbar um die Werbung von Neumitgliedern.
Der eigentliche Grund für das Schreiben befindet sich auf der Rückseite.
Dort geht es darum, dass Frau Blunck fürchtet,
dass wir uns direkt und unzensiert an die Mitglieder wenden könnten.
In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg zeichnete sich damals ab,
dass das bald möglich sein könnte.
Bluncks Text ist daher überschrieben mit:
"Datenschutz ist uns ein besonderes Anliegen".
Lesen Sie den Text ruhig selbst
und fragen Sie sich, ob Sie den nicht auch unterschrieben hätten,
und ob Sie sich nicht nachträglich geärgert hätten,
wenn Sie erfahren hätten, worum es wirklich ging.
-
Indem Frau Blunck auch noch den Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigt hat,
konnte Sie die Herausgabe der Mitgliederdaten noch um ein weiteres Jahr verzögern.
Aber auch der BGH hat am 25. Oktober 2010
die Herausgabe der Mitgliederdaten für rechtens erklärt.
Frau Bluncks Antwort folgte umgehend in der BdV-Info 2010/02
vom 9. November 2010 mit der berüchtigten Postkartenaktion.
Im Editorial schreibt sie:
"Für Sie ganz besonders wichtig ist der Bereich Datenschutz.
Hier geht es um die Sicherheit Ihrer Daten.
Wir haben alles in die Wege geleitet, damit Sie bestimmen können,
dass Ihre Angaben nicht in die falschen Hände kommen.
Lesen Sie dazu den ausführlichen Bericht auf Seite 20
und schicken Sie uns bitte die beigefügte Postkarte alsbald zurück."
Der ausführliche Bericht macht den Mitgliedern Angst,
dass demnächst Ihre Briefkästen mit Briefen
anderer Mitglieder geflutet werden könnten.
Auch den Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert,
instrumentalisiert Frau Blunck.
Er hatte in einem Gutachten abgewogen,
dass die Herausgabe der Mitgliederdaten nicht nötig sei,
weil wir uns ja in der BdV-Info äußern könnten.
Das hat Frau Blunck ihm gegenüber
und auch bei jeder anderen Gelegenheit, selbst vor Gericht, behauptet.
Als aufmerksamer Leser meiner Chronik wissen Sie natürlich,
dass das vorne und hinten
nicht stimmt.
Als wir uns 2011 endlich über eine Beilage zur BdV-Info an die Mitglieder wenden konnten,
berichteten uns Mitglieder,
dass sie bei der Postkartenaktion
der Herausgabe ihrer Adressen widersprochen haben,
und dies bedauerten, als sie unseren Offenen Brief zu lesen bekamen.
Mein Fazit aus der ganzen Sache:
Keine Situation ist so klar, dass man unbesehen darüber entscheiden könnte.
Wenn Sie nur einer Partei zuhören,
werden Sie zwangsläufig ein parteiisches Urteil fällen.
Deswegen ist es so wichtig,
dass jeder Entscheidung die Möglichkeit vorangestellt wird,
dass die betroffenen Parteien ihre Standpunkte darlegen.